Haussanierungen - AK Energy Consulting

Heizungstausch mit Förderung – Kosten, Ablauf & Beratung

Die Heizungsförderung in Deutschland unterstützt den Umstieg auf energieeffiziente und erneuerbare Heizsysteme mit Zuschüssen. Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Zusätzlich sind Boni möglich, z. B. 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch alter Heizungen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 € erhalten zudem einen Einkommensbonus von 40 Prozentpunkten (über 30.000 € bis 40.000 €: 30 Punkte, über 40.000 € bis 50.000 €: 10 Punkte), sodass insgesamt bis zu 70 %, bei niedrigen Einkommen bis zu 80 % Förderung möglich sind. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit (Stand: 21.07.2026). Die Beantragung erfolgt über die KfW, wobei die Förderung vor Beginn der Maßnahme gesichert werden muss.

Nochmal herunter gebrochen auf die verschiedenen Boni:

1. Klimageschwindigkeitsbonus:

  • Wann erhält man ihn? Beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen. Voraussetzung ist die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altanlage.

  • Förderhöhe: 16 Prozentpunkte bis 31.01.2027. Danach sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Punkte: ab 01.02.2027 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 %. Ab 01.08.2028 entfällt er.

2. Einkommensbonus:

  • Wann erhält man ihn? Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Neu: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert (Familienzuschlag).

  • Förderhöhe: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Prozentpunkte über 30.000 € bis 40.000 €, 10 Prozentpunkte über 40.000 € bis 50.000 €.

3. Wertschöpfungs-Bonus (ab 1. Quartal 2027):

  • Wann erhält man ihn? Beim Einbau einer Wärmepumpe mit Ursprung in der EU. Zugleich sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 %.

  • Förderhöhe: 15 Prozentpunkte.

Wichtige Hinweise:

  • Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind seit dem 21.07.2026 gestrichen.

  • Die Boni können kombiniert werden. Der maximale Fördersatz beträgt 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € inkl. Familienzuschlag) 80 % der förderfähigen Kosten.

  • Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Diese Grenze sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 € auf 22.000 € (ab 01.08.2030).

  • Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die KfW – immer vor Beginn der Maßnahme.

Stand: 21.07.2026. Quelle: BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Hier sind zehn Beispiele für Heizungen, die von der Förderung profitieren:

  1. Luft-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt die Außenluft zur Wärmegewinnung für Heizung und Warmwasser.

  2. Erdwärmepumpe (Sole-Wasser-Wärmepumpe): Gewinnt Wärme aus dem Erdreich mittels Erdsonden oder Flächenkollektoren.

  3. Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt Grundwasser als Wärmequelle für die Beheizung des Gebäudes.

  4. Solarthermieanlage: Erzeugt Wärme für Heizung und Warmwasser durch Sonnenkollektoren auf dem Dach.

  5. Pelletheizung: Verbrennt Holzpellets zur Wärmeerzeugung und gilt als CO₂-neutral.

  6. Hackschnitzelheizung: Nutzt zerkleinertes Holz (Hackschnitzel) als Brennstoff für die Wärmeversorgung.

  7. Scheitholzvergaserheizung: Verbrennt Stückholz effizient durch Vergasungstechnik zur Wärmeerzeugung.

  8. Brennstoffzellenheizung: Erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme durch chemische Reaktionen, meist mit Wasserstoff.

  9. Hybridheizung: Kombiniert verschiedene Heiztechnologien, z. B. Wärmepumpe und Solarthermie, für eine effiziente Energieversorgung.

  10. Fernwärmeanschluss: Bezieht Wärme aus einem zentralen Heizkraftwerk, das oft erneuerbare Energien oder Abwärme nutzt.

Gas- und Ölheizungen werden nicht mehr gefördert. Einzige Ausnahme: Bei wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen sind die Investitionsmehrausgaben für die Wasserstoff-Fähigkeit förderfähig (30 % Zuschuss auf diese Mehrausgaben). Die früheren Regelungen zu Gas-Hybridheizungen und „Renewable Ready“ gelten seit 2024 nicht mehr.