Haussanierungen - AK Energy Consulting
Wärmepumpe - AK Energy Consulting

 Modernisierung der Heizungsanlage / Förderung durch die KFW

Die Heizungsförderung in Deutschland unterstützt den Umstieg auf energieeffiziente und erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen. Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Zusätzlich sind Boni möglich, z. B. 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch alter Heizungen oder 5 % Effizienzbonus für besonders klimafreundliche Wärmepumpen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten zudem einen 30 % Einkommensbonus, sodass insgesamt bis zu 70 % Förderung möglich sind. Die Beantragung erfolgt über die KfW, wobei die Förderung vor Beginn der Maßnahme gesichert werden muss.

Nochmal herunter gebrochen auf die verschiedenen Boni:

1. Effizienzbonus:

  • Wann erhält man ihn? Beim Einbau besonders effizienter Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen.

  • Förderhöhe: Zusätzliche 5 % der förderfähigen Kosten.

2. Emissionsminderungszuschlag:

  • Wann erhält man ihn? Beim Einbau von emissionsarmen Biomasseheizungen.

  • Förderhöhe: Pauschal 2.500 €.

3. Klimageschwindigkeitsbonus:

  • Wann erhält man ihn? Für den schnellen Austausch alter Heizungen (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie über 20 Jahre alte Gas- und Biomasseheizungen) bis zum 31. Dezember 2028.

  • Förderhöhe: Zusätzliche 20 % der förderfähigen Kosten.

4. Einkommensbonus:

  • Wann erhält man ihn? Wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt und man die Immobilie selbst bewohnt.

  • Förderhöhe: Zusätzliche 30 % der förderfähigen Kosten.

Wichtige Hinweise:

  • Die Boni können kombiniert werden, jedoch beträgt der maximale Fördersatz insgesamt 70 % der förderfähigen Kosten.

  • Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die KfW.

Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Hier sind zehn Beispiele für Heizungen, die von der Förderung profitieren:

  1. Luft-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt die Außenluft zur Wärmegewinnung für Heizung und Warmwasser.

  2. Erdwärmepumpe (Sole-Wasser-Wärmepumpe): Gewinnt Wärme aus dem Erdreich mittels Erdsonden oder Flächenkollektoren.

  3. Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt Grundwasser als Wärmequelle für die Beheizung des Gebäudes.

  4. Solarthermieanlage: Erzeugt Wärme für Heizung und Warmwasser durch Sonnenkollektoren auf dem Dach.

  5. Pelletheizung: Verbrennt Holzpellets zur Wärmeerzeugung und gilt als CO₂-neutral.

  6. Hackschnitzelheizung: Nutzt zerkleinertes Holz (Hackschnitzel) als Brennstoff für die Wärmeversorgung.

  7. Scheitholzvergaserheizung: Verbrennt Stückholz effizient durch Vergasungstechnik zur Wärmeerzeugung.

  8. Brennstoffzellenheizung: Erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme durch chemische Reaktionen, meist mit Wasserstoff.

  9. Hybridheizung: Kombiniert verschiedene Heiztechnologien, z. B. Wärmepumpe und Solarthermie, für eine effiziente Energieversorgung.

  10. Fernwärmeanschluss: Bezieht Wärme aus einem zentralen Heizkraftwerk, das oft erneuerbare Energien oder Abwärme nutzt.

Gasbrennwertheizungen werden nicht mehr gefördert, es sei denn, sie sind als Gas-Hybridheizung oder „Renewable Ready“ konzipiert. Bei einer Gas-Hybridheizung wird die Gasheizung mit erneuerbaren Energien kombiniert. Eine „Renewable Ready“-Gasheizung ist so vorbereitet, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach der Installation um eine erneuerbare Energiequelle ergänzt wird.