Heizungstausch mit Förderung – Kosten, Ablauf & Beratung
Die Heizungsförderung in Deutschland unterstützt den Umstieg auf energieeffiziente und erneuerbare Heizsysteme mit Zuschüssen. Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Zusätzlich sind Boni möglich, z. B. 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch alter Heizungen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 € erhalten zudem einen Einkommensbonus von 40 Prozentpunkten (über 30.000 € bis 40.000 €: 30 Punkte, über 40.000 € bis 50.000 €: 10 Punkte), sodass insgesamt bis zu 70 %, bei niedrigen Einkommen bis zu 80 % Förderung möglich sind. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit (Stand: 21.07.2026). Die Beantragung erfolgt über die KfW, wobei die Förderung vor Beginn der Maßnahme gesichert werden muss.
Nochmal herunter gebrochen auf die verschiedenen Boni:
1. Klimageschwindigkeitsbonus:
Wann erhält man ihn? Beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen. Voraussetzung ist die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altanlage.
Förderhöhe: 16 Prozentpunkte bis 31.01.2027. Danach sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Punkte: ab 01.02.2027 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 %. Ab 01.08.2028 entfällt er.
2. Einkommensbonus:
Wann erhält man ihn? Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Neu: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert (Familienzuschlag).
Förderhöhe: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Prozentpunkte über 30.000 € bis 40.000 €, 10 Prozentpunkte über 40.000 € bis 50.000 €.
3. Wertschöpfungs-Bonus (ab 1. Quartal 2027):
Wann erhält man ihn? Beim Einbau einer Wärmepumpe mit Ursprung in der EU. Zugleich sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 %.
Förderhöhe: 15 Prozentpunkte.
Wichtige Hinweise:
Der frühere Effizienzbonus (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind seit dem 21.07.2026 gestrichen.
Die Boni können kombiniert werden. Der maximale Fördersatz beträgt 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € inkl. Familienzuschlag) 80 % der förderfähigen Kosten.
Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Diese Grenze sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 € auf 22.000 € (ab 01.08.2030).
Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die KfW – immer vor Beginn der Maßnahme.
Stand: 21.07.2026. Quelle: BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.
