Praxisbericht: Energetische Sanierung bei Familie Neuhaus in Gütersloh-Avenwedde
Familie Neuhaus lebt in einem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1957 in Gütersloh. Das Haus mit 120 m² Wohnfläche wird von vier Personen bewohnt und wird mit einer Gasheizung beheizt. Jährlich verbraucht die Familie etwa 3.300 m³ Erdgas (inklusive Warmwasserbereitung) – das entspricht grob 32.000 kWh Gesamtenergie. Bei 4 Personen wird rund 5.000 kWh für die Warmwasserbereitstellung angesetzt. So verbleiben 27.000 kWh Heizenergie und rund 5,4 Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr. Angesichts steigender Energiepreise und ihres Beitrags zum Klimaschutz reift Ende des Winters 2024/2025 der Entschluss: Das Haus soll energetisch saniert werden, mit Fokus auf Dämmung und neue Fenster. Im folgenden Bericht schildern wir praxisnah und Schritt für Schritt, wie Familie Neuhaus von der ersten Idee über die Energieberatung bis zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vorgeht.
Der Entschluss zur Sanierung und erste Energieberatung
An einem kühlen Februarabend beschließen Anna und Markus Neuhaus, dass etwas geschehen muss. Trotz laufender Heizungen ziehen kalte Zugluftströme durch das Wohnzimmer, und der Gaszähler rotiert unaufhaltsam. Eine Recherche im Internet bestätigt ihre Vermutung: Ihr Haus ist ein klassischer Altbau ohne nennenswerte Dämmung. Weder die Außenwände noch das Dach sind isoliert, und viele der Fenster stammen noch aus den 1980er Jahren. Kein Wunder, dass der Energieverbrauch so hoch ist. Die Familie stößt bei der Recherche auch auf zahlreiche Förderprogramme und Hinweise, dass eine professionelle Energieberatung sinnvoll ist. Über die Website eines lokalen Gebäudeenergieberaters (in diesem Fall AK Energy Consulting in Gütersloh) vereinbaren sie einen Termin für eine Erstberatung.
Beim Vor-Ort-Termin verschafft sich der zertifizierte Energieberater ein genaues Bild vom Gebäude. Er inspiziert den Dachboden – dort liegen nur dünne alte Mineralwollmatten lose auf der obersten Geschossdecke –, prüft die Außenwände (massives Mauerwerk von 1957, ungedämmt) und testet die Fenster. Der Berater erklärt Familie Neuhaus anschaulich, wo die Energie-Lecks ihres Hauses liegen und welche Sanierungsmaßnahmen den größten Effekt versprechen. Schnell wird klar: Dämmung der Gebäudehülle (Aussenwand und oberste Geschossdecke) und neue Fenster haben oberste Priorität, da hiermit sowohl der Energieverbrauch als auch der Wohnkomfort deutlich verbessert werden können.
Bereits bei diesem ersten Treffen informiert der Experte auch über Pflichten und Standards: Er weist darauf hin, dass laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei größeren Renovierungen bestimmte Mindeststandards eingehalten werden müssen. Werden zum Beispiel mehr als 10 % einer Fassade erneuert, muss anschließend der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Wand maximal 0,24 W/(m²K) betragen – andernfalls würde das GEG nicht erfüllt. Ähnliches gilt fürs Dach (max. 0,20 W/(m²K)) und die oberste Geschossdecke (0,24 W/(m²K)). Die Neuhausens staunen nicht schlecht, als sie hören, dass ihre alten Wände und das Dach bislang einen U-Wert von weit über 1 W/(m²K) aufweisen – hier besteht großer Handlungsbedarf.
Der Energieberater empfiehlt der Familie, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufstellen zu lassen. Dieses vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Beratungstool umfasst eine detaillierte Energieanalyse des Hauses und zeigt sinnvolle Sanierungsschritte auf. Der Clou: Wenn Maßnahmen aus diesem Plan später umgesetzt werden, gibt es 5 % extra Zuschuss auf die Fördermittel (den sogenannten iSFP-Bonus). Familie Neuhaus ist einverstanden – zumal die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude selbst bezuschusst wird (50 % der Beratungskosten). In den Wochen darauf erstellt der Energieberater also den Sanierungsfahrplan: Er enthält eine Reihe von Empfehlungen, angefangen bei Dämmung von Dach und Außenwänden, neuen Fenstern und Haustür, bis hin zu einer modernen Heizungsanlage in einigen Jahren. Für jeden Schritt werden die Einsparpotenziale, grobe Kosten und mögliche Fördermittel dargestellt. Die Familie hat nun einen Fahrplan, den sie Schritt für Schritt abarbeiten kann. Zunächst sollen aber die Gebäudehülle und Fenster – die größten Schwachstellen – angegangen werden.
Planung der Maßnahmen: Dämmung und Fenster – aber wie?
Gemeinsam mit dem Energieexperten plant Familie Neuhaus die konkreten Sanierungsmaßnahmen für 2025. Im Fokus stehen:
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Außendämmung der Außenwände: Die 36 cm Ziegelwände sollen von außen ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) erhalten. Geplant ist eine Dämmstoffstärke von ca. 14 cm (Wärmeleitfähigkeit 0,032), was einen neuen U-Wert von etwa 0,20 W/(m²K) ergibt – und damit den Fördervorgaben entspricht. Zum Vergleich: das GEG hätte 0,24 W/(m²K) als Maximum verlangt, die Förderung erfordert aber eine noch bessere Dämmung. 14 cm Dämmung bedeuten auch baulich, dass Fensterbänke und Dachüberstände angepasst werden müssen. Der Berater erklärt alle technischen Details und sorgt dafür, dass die geplanten U-Werte erreicht werden.
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Dämmung der obersten Geschossdecke: Weil der Dachstuhl nicht ausgebaut ist, bietet es sich an, die oberste Geschossdecke (zum unbeheizten Spitzboden) zu dämmen. Hier sollen Dämmplatten aus Mineralwolle, 20 cm dick, verlegt werden, um einen U-Wert von ca. 0,14 W/(m²K) zu erzielen. Das liegt deutlich über den Mindestanforderungen (GEG: 0,24 W/(m²K)) und entspricht ebenfalls den Förderkriterien. Markus Neuhaus überlegt, diese Arbeit in Eigenleistung durchzuführen – der Berater nickt: Seit 2023 können sogar Materialkosten bei Eigenleistung gefördert werden, sofern ein Energie-Effizienz-Experte die ordnungsgemäße Ausführung bestätigt. Dieses Vorgehen könnte Kosten sparen.
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Austausch der Fenster: Alle alten Doppelglas-Fenster sollen gegen moderne dreifachverglaste Wärmeschutzfenster ersetzt werden. Wichtig ist dabei der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters). Für eine Förderung dürfen neue Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) haben – das erreicht man praktisch nur mit dreifacher Verglasung und gedämmten Rahmen. Die bisherigen Fenster hatten geschätzt Uw ~2,5 W/(m²K), sodass dieser Tausch einen riesigen Effekt auf die Heizwärmeverluste haben wird. Bei Dachflächenfenstern ist der Anforderungswert etwas milder (bis 1,0 W/(m²K) zulässig), aber im Haus Neuhaus gibt es nur ein kleines Dachfenster, das ebenfalls erneuert wird.
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Lüftungskonzept: Wenn Gebäudehülle und Fenster so gründlich modernisiert werden, stellt sich die Frage der Lüftung. Der Experte erläutert, dass ein dichteres Haus zwar Energie spart, aber man aktiv für Frischluft sorgen muss, um Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen. Ideal wäre eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Allerdings scheut Familie Neuhaus zunächst die zusätzlichen Kosten. Sie entschließen sich, vorerst von Hand regelmäßig zu lüften („Stoßlüften“) und beobachten das Raumklima. Sollte es Probleme geben, könnte man immer noch Lüftungsgeräte nachrüsten – auch dafür gäbe es Förderung (Einzelmaßnahme Lüftungsanlage, 15 % Zuschuss über BAFA). Interessant am Rande: Die Stadt Gütersloh fördert im Rahmen ihres Programms sogar eine Lüftungsanlage mit bis zu 750 € Zuschuss, falls diese im Zuge der Sanierung erforderlich wird. https://www.guetersloh.de/de-wAssets/docs/fachbereich-31-umweltschutz/klimaschutz-und-energie/energieberatung-und-foerderprogramme/2024-08-19-Richtlinie-Foerderprogramm-2024.pdf
Mit diesen Maßnahmen wird das Haus energetisch einen Sprung machen – der Energieberater prognostiziert über 50 % Heizenergieeinsparung. Die Hülle des Hauses wird nahezu auf Neubau-Niveau gedämmt sein. Im Sanierungsfahrplan war auch ein Heizungstausch auf Wärmepumpe vorgesehen, aber die Neuhausens möchten vorerst ihre funktionierende Gasheizung weiter nutzen. Dank der Dämmung wird diese künftig deutlich weniger Gas verbrauchen müssen. In einigen Jahren, so planen sie, kann immer noch auf eine erneuerbare Heizung umgestellt werden – dann allerdings bereits in ein gut gedämmtes Gebäude, was z.B. für den Einsatz einer Wärmepumpe ideal ist.
Welche Förderprogramme sind 2025 relevant?
Parallel zur technischen Planung stellt sich die Frage der Finanzierung und Förderung. Der Berater klärt die Familie umfassend über die Fördermöglichkeiten im Jahr 2025 auf. Im Wesentlichen kommen Bundesförderprogramme sowie Landes- und Kommunalprogramme in Betracht, die teils kombinierbar sind. Hier ein Überblick der wichtigsten Förderoptionen für Familie Neuhaus:
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen: Für die geplanten Einzelmaßnahmen (Dämmung von Wänden/Dach und Fenstertausch) ist die BAFA-Zuschussvariante am naheliegendsten. Die BEG-Einzelmaßnahmen fördern Dämmung der Gebäudehülle oder Fenstertausch mit 15 % Zuschuss der investierten Summe, zzgl. 5 % iSFP-Bonus wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Insgesamt also bis zu 20 % Zuschuss. Wichtig: Antragstellung vor Beginn der Sanierung!. Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 € an Kosten gefördert (mit iSFP-Bonus bis 60.000 €). In ihrem Fall – Einfamilienhaus – bedeutet das praktisch, dass die geplanten Maßnahmen vollständig im förderfähigen Kostenrahmen liegen. Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten ist Pflicht für diese Anträge, was in ihrem Fall durch den beauftragten Berater sichergestellt ist. Nach Abschluss der Arbeiten zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an die Familie aus.
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BEG – Effizienzhaus: Alternativ (oder ergänzend) gibt es die KfW-Kreditförderung, wenn durch eine umfassende Sanierung ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Würde Familie Neuhaus z.B. alle geplanten Maßnahmen plus ggf. Heizung und weitere Details umsetzen, könnte ihr Haus den Standard Effizienzhaus 85 oder besser erreichen. Über die KfW steht dafür das Programm Wohngebäude – Kredit 261 bereit. Das bietet zinsgünstige Kredite bis 150.000 € pro Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss (Teilschulderlass), abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau. Bei Effizienzhaus 85 beträgt der Zuschuss z.B. 5 % der Darlehenssumme (max. 6.000 € je Wohneinheit), bei Effizienzhaus 70 schon 10 % (bis 12.000 €), usw. Erreicht man sogar Effizienzhaus 40 EE, sind es 25 % (max. 37.500 €). In Kombination mit einem zinsgünstigen Kredit kann das attraktiv sein. Allerdings ist hierfür ebenfalls ein Energieberater nötig (für die Effizienzhaus-Bestätigung) und die Antragstellung muss vor Beginn über die Hausbank erfolgen. Nach Beratung entscheiden sich die Neuhausens in ihrem Fall gegen diese Kreditvariante – ihre Sanierung beschränkt sich zunächst auf die Einzelmaßnahmen, und sie möchten keine zusätzlichen Kredite aufnehmen. Dennoch ist es gut zu wissen, dass diese Option bestünde, insbesondere falls man eine größere Sanierung in einem Schritt finanziert.
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Landesförderung NRW: Der Berater erwähnt auch die Förderung auf Landesebene. In Nordrhein-Westfalen gibt es z.B. das Programm progres.nrw sowie die Wohnraum-Modernisierungsförderung der NRW.BANK. Letztere bietet einkommensabhängig zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € je Eigenheim mit beträchtlichen Tilgungsnachlässen bis zu 55 %. Die höchste Ersparnis gibt es, wenn durch die Modernisierung ein sehr hoher energetischer Standard erreicht wird, man auf bestimmte Dämmstoffe (z.B. mineralölbasierte) verzichtet und einige Jahre Wohnzweckbindung einhält. Diese Landesmittel sind mit den Bundesprogrammen kombinierbar. Für Familie Neuhaus spielt die Landesförderung allerdings keine große Rolle, da ihre Einkommenssituation sie wahrscheinlich nicht in die eng definierten Zielgruppen (EK-A/EK-B nach Landesvorgabe) fallen lässt. Trotzdem: Ein Hinweis darauf lohnt, denn andere Sanierungswillige könnten davon profitieren.
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Kommunale Förderung – Stadt Gütersloh: Sehr konkret ist hingegen das städtische Förderprogramm in Gütersloh, das der Berater natürlich kennt. Seit 2024 unterstützt die Stadt energetische Modernisierung von Wohngebäuden mit Zuschüssen. Bis zu 2.500 € Zuschuss sind für ein Einfamilienhaus möglich. Gefördert werden unter anderem die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Kellerdecke usw.) sowie der Austausch alter Verglasungen (Fenster). Für den Fenstertausch gibt es pauschal bis zu 800 € und für Dämmmaßnahmen abhängig von Fläche und Art. Bei Verwendung von nachwachsenden Dämmstoffen winkt ein Bonus von 1 € pro m² Fläche. Bedingung in Gütersloh: Vor Antragstellung muss eine energetische Vor-Ort-Beratung erfolgen – mit dem Sanierungsfahrplan und dem Energieberater hat Familie Neuhaus dieses Kriterium bereits erfüllt. Das kommunale Programm war zunächst bis Ende 2024 befristet, aber die Stadt hat signalisiert, dass bei Erfolg eine Verlängerung möglich ist. Die Neuhausens entschließen sich, auch diesen Zuschuss zu beantragen – „Kleinvieh macht auch Mist“, lacht Herr Neuhaus, zumal die städtischen Gelder mit den Bundesmitteln kumuliert werden dürfen. Die 800 € für neue Fenster nehmen sie auf jeden Fall gern mit.
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Steuerliche Förderung (§35c EStG): Als zusätzliche Information weist der Berater darauf hin, dass es unabhängig von direkten Zuschüssen auch die Möglichkeit gibt, die Kosten der Sanierung steuerlich geltend zu machen. Über drei Jahre verteilt kann man 20 % der Sanierungskosten von der Einkommensteuer abziehen (insgesamt bis zu 40.000 €). Diese Steuerförderung ist jedoch nicht kombinierbar mit BAFA-/KfW-Zuschüssen. Für Familie Neuhaus ist der Steuerbonus weniger attraktiv, da sie dank BAFA und Stadt bereits rund 20 % Zuschuss erhalten können – etwa gleich viel, aber ohne drei Jahre warten zu müssen. Dennoch: Für Hausbesitzer, die keine Förderanträge stellen möchten, ist die Steuerermäßigung eine interessante Alternative.
Nach diesem Überblick steht fest: Familie Neuhaus will die Bundesförderung BEG als Zuschuss über das BAFA nutzen (15 % + iSFP-Bonus 5 %) und zusätzlich den städtischen Zuschuss mitnehmen. Damit können sie einen erheblichen Teil der Kosten abdecken. Konkret rechnen sie mit förderfähigen Kosten von ca. 30.000 €; daraus ergeben sich 20 % = 6.000 € Bundeszuschuss und noch einmal bis zu 2.500 € von der Stadt – also insgesamt rund 8.500 € Förderung. Diese Summen bestätigen sich auch, als sie die Förderdatenbanken (z.B. von KfW/BAFA und der Stadt) konsultieren. Nun geht es an die Formalitäten.
Antragstellung und Ablauf: Vom Förderantrag zum Baubeginn
Familie Neuhaus ist froh, den Energieberater an ihrer Seite zu haben, denn die Antragstellung der Fördermittel erfordert einigen Aufwand und Fachwissen. Wichtigste Regel: Alle Anträge müssen bewilligt sein, bevor die Handwerker loslegen dürfen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – etwa bereits einen Auftrag an einen Fensterbauer vergeben, bevor der Antrag raus ist – würde zum Verlust der Förderansprüche führen. Deshalb heißt es jetzt im Frühjahr 2025: Anträge schreiben und Genehmigungen einholen, dann planen, dann erst bauen.
Der Berater übernimmt die Beantragung der BAFA-Förderung für die Einzelmaßnahmen im Online-Portal des BAFA. Dort meldet er die geplanten Maßnahmen (Dämmung von X m² Fassade und Y m² Geschossdecke, Austausch von Z Fenstern) und gibt die voraussichtlichen Kosten an. Er fügt den iSFP-Bonus hinzu und bestätigt als zertifizierter Experte, dass die technischen Mindestanforderungen (U-Werte usw.) erfüllt werden. Durch seine Einbindung ist sichergestellt, dass der Antrag förderkonform ist. Schon wenige Tage nach der Antragstellung kommt die Eingangsbestätigung vom BAFA. Damit gilt die sogenannte Vorhabensfreigabe als erteilt – ab jetzt könnte die Familie Verträge mit Handwerkern abschließen, ohne die Förderung zu gefährden. Formal bewilligt wird der Zuschuss meist erst nach Einreichen der Verwendungsnachweise am Schluss, aber die Zusage steht unter Vorbehalt bereits jetzt.
Parallel kümmert sich Markus Neuhaus um den städtischen Förderantrag. Die Stadt Gütersloh verlangt ein spezielles Formular, dem Angebote der Handwerker oder Kostenvoranschläge beiliegen müssen. Auch ein Nachweis der Energieberatung vor Ort ist beizulegen – hier reicht der Beratungsbericht bzw. Sanierungsfahrplan des Energieberaters. Herr Neuhaus sammelt alle Unterlagen und reicht den Antrag im Umweltamt der Stadt ein. Da das Förderbudget begrenzt ist (First-come-first-serve bis Jahresende), ist er froh, früh dran zu sein. Nach einigen Wochen erhält er Post von der Stadt: Sein Antrag ist bewilligt, die Mittel für sein Projekt sind reserviert. Er hat nun 12 Monate Zeit, die Sanierung durchzuführen und die Rechnungen vorzulegen, um den Zuschuss auszuzahlen.
Für die KfW-Kreditvariante hätten die Neuhausens übrigens mit ihrer Hausbank sprechen müssen. Der Energieberater erläuterte, dass die Bank den KfW-Förderkredit beantragt hätte und dafür ein technisches Gutachten (Bestätigung zum Antrag) vom Energie-Effizienz-Experten benötigt würde. Da sie diese Variante aber nicht nutzen, bleibt ihnen der Weg zur Bank erspart. Es genügt, dass ausreichend Eigenkapital und ggf. ein kleiner Ergänzungskredit der Hausbank für die Zwischenfinanzierung vorhanden sind – den BAFA-Zuschuss bekommen sie ja erst nach Fertigstellung ausgezahlt.
Nun, da die Förderanträge laufen bzw. bewilligt sind, kann die eigentliche Bauplanung und Ausschreibung beginnen. Im Frühsommer 2025 holt Familie Neuhaus mit Hilfe des Beraters Angebote von mehreren Fachfirmen ein: von Malerbetrieben für die Fassadendämmung, von Fensterbauern für die neuen Fenster. Auch ein Gerüstbauer wird benötigt. Der Energieberater achtet darauf, dass in den Angeboten die technischen Spezifikationen stimmen (z.B. die Angabe „WDVS 14 cm, WLG032, U-Wert ≤ 0,20“ in der Leistungsbeschreibung der Dämmung, und „Fenster Uw 0,95 W/m²K, 3-fach Verglasung“ in den Fensterangeboten). So ist gewährleistet, dass die Firmen später genau das liefern, was für die Förderung nötig ist. Nachdem die Neuhausens die passenden Firmen ausgewählt haben, werden die Verträge – nach erfolgter Antragstellung – unterschrieben. Startschuss für die Sanierung ist September 2025, direkt nach den Sommerferien.
Noch einen Hinweis gibt der Berater der Familie mit: Sie können für die Baubegleitung seinerseits ebenfalls einen Zuschuss erhalten. Die BEG fördert die fachliche Begleitung der Sanierung durch Energie-Experten mit 50 % Zuschuss bis zu 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Konkret heißt das: Wenn der Berater während der Bauausführung Qualitätskontrollen macht, Rechnungen prüft und die Dokumentation für die Förderung erstellt, können diese Kosten zur Hälfte vom Staat übernommen werden. Familie Neuhaus entscheidet, diese Förderung mitzunehmen – sie sind sehr zufrieden mit der Arbeit des Experten und möchten ihn gern weiterhin an Bord haben. Entsprechend stellt der Berater einen weiteren Antrag (diesmal über die KfW, da die Baubegleitung über einen KfW-Zuschuss – Programm 431 – abgewickelt wird). Dies läuft aber im Hintergrund; für die Familie entstehen hier keine Extra-Mühen außer der Unterschrift.
Umsetzung der Sanierung: Dämmung drauf, Fenster raus und rein
Anfang September 2025 rückt das Gerüst an. Die Sanierung beginnt mit dem Fensteraustausch. Die Fensterbaufirma baut innerhalb weniger Tage alle alten Fenster aus und die neuen ein. Man merkt sofort den Unterschied: Die neuen Fenster sind dreifach verglast, dicht und hochwertig. Trotz mildem Spätsommer-Wetter spürt Familie Neuhaus schon jetzt, dass Straßenlärm und Hitze deutlich geringer ins Haus dringen – ein willkommenes Komfortplus. Direkt im Anschluss startet die Dämmfirma mit der Fassadendämmung. Schritt für Schritt werden Dämmplatten auf die Außenwände geklebt und verdübelt. Das Haus wird eingehüllt in 14 cm starkes Polystyrol-Hartschaumplattenmaterial (der Familie war bewusst, dass alternative ökologische Materialien wie Holzfaser zwar gefördert würden, aber deutlich teurer gewesen wären – man entschied sich daher aus Kostengründen für den Standarddämmstoff). Nach einigen Tagen ist die Dämmschicht angebracht. Es folgt eine Armierungsschicht mit eingebettetem Glasfasergewebe und schließlich der neue Oberputz. Familie Neuhaus wählt einen hellen, freundlichen Putz in gebrochenem Weiß. Das Gerüst kann Mitte Oktober wieder abgebaut werden – die Außendämmung ist fertig. Von außen sieht das Haus nun aus wie neu: frisch verputzt und optisch ansprechend. Man sieht ihm die energetische Ertüchtigung nicht direkt an, doch ein kleines Schild am Eingang (das der Energieberater zur Verfügung stellte) weist stolz aus: „Effizienzhaus 85 – energetisch saniert 2025“. Ob es am Ende genau Effizienzhaus 85 erreicht ist, sei dahingestellt – auf jeden Fall hat das Haus einen Riesenschritt nach vorn gemacht.
Während außen gearbeitet wurde, hat Markus Neuhaus im Dachgeschoss selbst Hand angelegt. An zwei Wochenenden verlegte er im Spitzboden die neue Dämmung der obersten Geschossdecke. Unter Anleitung des Energieberaters – der zwischendurch vorbeikam, um Tipps zu geben und die Ausführung zu kontrollieren – wurden 20 cm Mineralwolle-Dämmplatten passgenau zwischen die Balken gelegt und mit einer Dampfbremse abgedeckt. Diese Eigenleistung zahlt sich doppelt aus: Zum einen spart die Familie Handwerkerkosten, zum anderen erstattet das BAFA sogar die Materialkosten anteilig (Dank einer neuen Regel werden Materialrechnungen bei Eigenleistung gefördert, sofern der Energieberater die sachgerechte Durchführung bestätigtbode.ms). Herr Neuhaus hebt also alle Quittungen vom Baumarkt auf und übergibt sie dem Berater für den späteren Nachweis.
Nach etwa sechs Wochen sind alle geplanten Maßnahmen abgeschlossen. Die Baustelle wird im Oktober 2025 geräumt, das Haus ist bereit für den Winter. Der Energieberater nimmt nun die letzte Aufgabe in Angriff: Er sammelt alle Rechnungen und Nachweise und erstellt die sogenannte Projektdokumentation für die Förderung. Er führt einen Abgleich der erreichten Werte durch – z.B. prüft er die Produktdaten der Fenster (Uw 0,93 W/m²K, also sogar etwas besser als gefordert) und berechnet den neuen Heizwärmebedarf des Hauses. Er kommt auf einen Endenergiebedarf von rund 100 kWh/m²a – vorher lag dieser bei etwa 250 kWh/m²a. Anschließend füllt er für das BAFA die Bestätigung nach Durchführung aus und lädt alle Unterlagen hoch. Einige Wochen später erhält Familie Neuhaus den Zuwendungsbescheid: 8.000 € Zuschuss werden überwiesen. Ähnlich läuft es bei der Stadt: Ein Mitarbeiter des Umweltamts kommt vorbei, schaut sich das Ergebnis an (vor allem, ob tatsächlich die alten Fenster ausgetauscht wurden und Dämmung dran ist) – und gibt grünes Licht. Mit den eingereichten Rechnungen wird der städtische Zuschuss von 2.500 € wenige Tage später auf dem Konto gutgeschrieben.
Ergebnis: Enorme Einsparungen und spürbarer Klimaschutz
Als im Januar 2026 die erste Heizkostenabrechnung nach der Sanierung ins Haus flattert, können die Neuhausens es kaum glauben. Gasverbrauch und Heizkosten haben sich halbiert. Ein Vergleich der Kennzahlen vorher und nachher macht den Erfolg deutlich:
Kennzahl | Vorher (unsaniert) | Nachher (saniert) |
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Heizenergieverbrauch | ca. 30.000 kWh/Jahr (3.000 m³ Gas) | ca. 15.000 kWh/Jahr (1.500 m³ Gas) (geschätzt) |
Heizkosten (@0,10 €/kWh) | ca. 3.000 € pro Jahr | ca. 1.500 € pro Jahr |
CO₂-Emissionen | ca. 6 Tonnen/Jahr (bei ~200 g CO₂/kWh) | ca. 3 Tonnen/Jahr |
Ø U-Wert Gebäudehülle | ~1,3 W/(m²K) (Wände ungedämmt) | ~0,18 W/(m²K) (Wände gedämmt) |
Wohnkomfort im Winter | Zugluft, kühle Wände/Fußböden | Behaglich, „Wohlfühlklima“ |
Tabelle: Energieverbrauch, Kosten und CO₂-Emissionen vor und nach der Sanierung bei Familie Neuhaus.
Die Zahlen sprechen für sich. Durch die Dämmung und die neuen Fenster braucht das Haus nur noch halb so viel Heizenergie. Damit spart die Familie jedes Jahr etwa 1.500 € Heizkosten ein – bei weiter steigenden Energiepreisen und CO₂-Abgaben vermutlich künftig sogar noch mehr. Gleichzeitig reduziert sich der CO₂-Ausstoß um ca. 3 Tonnen jährlich, was einem echten Beitrag zum Klimaschutz entspricht. So viel CO₂ verursacht ein Mittelklasse-Pkw auf rund 20.000 Kilometern – diese Emissionen spart Familie Neuhaus nun jedes Jahr ein, nur durchs Sanieren ihres Hauses.
Doch nicht nur in Zahlen lässt sich der Erfolg messen: Die Wohnqualität hat sich spürbar verbessert. „Im Winter haben wir endlich warme Wände und keine kalten Ecken mehr hinterm Sofa“, freut sich Anna Neuhaus. Zugluft und Fußkälte gehören der Vergangenheit an. Auch im Sommer hält das Haus die Hitze länger draußen, was das Klima in den Räumen angenehmer macht. Die Neuhaus-Kinder schlafen unterm gedämmten Dach nun deutlich besser, weil es dort nicht mehr so heiß wird. Und durch die neuen Fenster ist es viel ruhiger im Haus – Straßenlärm bleibt größtenteils draußen.
Die Kosten auf dem Tisch
Mit der Planung kommen die Zahlen. Und die lassen sich sehen – aber eben auch fördern:
Maßnahme | Umfang | Kosten |
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Außendämmung (WDVS) | 140 m² × 180 €/m² | 25.200 € |
Fenstertausch | 13 Fenster à 1.000 € | 13.000 € |
Dämmung Geschossdecke | 80 m² Material, Eigenleistung | 1.600 € |
Gesamtsumme | 39.800 € |
Fördertöpfe öffnen sich – Zuschüsse richtig nutzen
Dank guter Vorbereitung greift Familie Neuhaus gleich mehrere Förderungen ab:
- BAFA-Zuschuss BEG Einzelmaßnahmen: 15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus = 20 % von 39.800 € = 7.960 €
- Kommunaler Bonus der Stadt Gütersloh: bis zu 2.500 €
- Zuschuss für Baubegleitung durch den Energieberater: 2.500 €
Fördersumme gesamt: rund 10.000 € – das drückt die tatsächlichen Kosten auf etwa 29.800 €.
Finanziell zeigt sich, dass die Sanierung eine lohnende Investition war. Die Gesamtkosten lagen bei rund 40.000 €. Davon wurden ~8.500 € durch Fördermittel gedeckt. Der Eigenanteil der Familie lag bei etwa 30.000 €. Den jährlichen Einsparungen von ~1.800 € gegenübergestellt, ergibt das eine einfache Amortisationszeit von ca. 19 Jahren. Spätestens ab 2040 wird sich die Sanierung also auch monetär ausgezahlt haben – vermutlich früher, wenn man zukünftige Preissteigerungen einrechnet. Außerdem erhöht die Modernisierung den Immobilienwert erheblich: Sollte die Familie ihr Haus einmal verkaufen, würde der energetische Zustand eine viel bessere Energieeffizienzklasse im Energieausweis ausweisen (vermutlich Klasse C statt vorher H) und einen höheren Verkaufspreis rechtfertigen.
Fazit: Frühzeitige Planung und Beratung zahlen sich aus
Die Geschichte von Familie Neuhaus zeigt eindrucksvoll, wie eine energetische Sanierung in der Praxis ablaufen kann. Wichtigste Erfolgsfaktoren waren die frühzeitige Einbindung eines Energieberaters und die umfassende Planung. Der zertifizierte Gebäudeenergieberater hat von Anfang an die richtigen Weichen gestellt – von der Bestandsanalyse über den individuellen Sanierungsfahrplan bis zur Unterstützung bei Förderanträgen und der Baubegleitung. So wurden Fehler vermieden und optimale Ergebnisse erzielt. Insbesondere die Koordination der Förderprogramme 2025 erwies sich als komplex, aber machbar: Bund, Land und Kommune bieten attraktive Zuschüsse und Kredite, die man kennen und fristgerecht beantragen muss. Familie Neuhaus konnte insgesamt fast 20 % der Kosten durch Fördermittel abdecken – ohne diese Gelder hätten sie die Sanierung vielleicht kleiner planen müssen.
Ein weiterer Lernpunkt: Die technischen Mindeststandards (GEG und BEG-Vorgaben) sind anspruchsvoll, aber erreichbar. Mit den gewählten Dämmstärken und Fensterspezifikationen wurden alle Anforderungen erfüllt oder übertroffen – und das zahlt sich in der Energieeinsparung aus. Zudem hat die Familie vorausschauend gehandelt: Ihr Haus ist nun „fit“ für die Zukunft. Wenn in einigen Jahren die alte Gasheizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, kann problemlos eine klimafreundliche Heizung (z.B. Wärmepumpe) installiert werden, da der Wärmebedarf des Hauses dank der Sanierung gering ist. Auch hierfür stehen wiederum Fördermittel bereit, etwa die neue Bundesförderung für klimafreundliche Heizungen (bis zu 70 % Zuschuss)energie-fachberater.de, die Familie Neuhaus dann nutzen könnte.
Nicht zu vergessen ist der persönliche Gewinn an Wohnkomfort. Eine energetische Sanierung ist nicht nur ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, sondern steigert auch die Lebensqualität im eigenen Zuhause. „Es fühlt sich an wie ein neues Haus – dabei haben wir nur das Bestehende verbessert“, fasst Markus Neuhaus zufrieden zusammen.
Familie Neuhaus’ Energetisches Märchen in Gütersloh hat also ein rundum gutes Ende genommen: Ein altes, energiehungriges Haus verwandelte sich in ein effizientes, behagliches Heim. Dieser Praxisbericht soll anderen Hauseigentümern Mut machen, ähnliche Schritte zu gehen. Mit guter Beratung, sorgfältiger Planung, der richtigen Förderung und qualifizierten Fachleuten lässt sich selbst ein Haus aus den 1950er Jahren auf ein modernes Energiespar-Niveau heben – zum Nutzen der Bewohner und der Umwelt. Jetzt genießt Familie Neuhaus ihren ersten Winter im frisch sanierten Haus und stellt fest: Die beste Energie ist die, die gar nicht mehr verbraucht wird! saechsische.de
Quellen: BMWK/BAFA, KfW, progres.nrw, Stadt Gütersloh – Informationen zu Förderprogrammen und technischen Anforderungen (Stand: 2025)