Wärmepumpe statt Gasheizung – Das Projekt der Familie Kramer 2025
Ausgangslage: Modernisiertes Haus mit alter Gasheizung
Familie Kramer aus Bielefeld wohnt in einem 150 m² Einfamilienhaus, das vor drei Jahren energetisch saniert wurde. Durch die Dämmung von Wänden, Dach und neuen Fenstern sank der durchschnittliche U-Wert der Gebäudehülle von 1,2 auf 0,34 W/m²K – ein großer Fortschritt in der Wärmedämmung. Der Erfolg zeigt sich im Gasverbrauch: statt 3.000 m³ pro Jahr verbraucht die alte Gasheizung jetzt noch 1.300 m³ Gas jährlich. Das entspricht grob 13.000 kWh Heizenergiebedarf (inklusive Warmwasser) – weniger als die Hälfte des früheren Verbrauchs. Die Gasheizung (Baujahr 2003) ist in die Jahre gekommen und soll 2025 durch eine effizientere Wärmepumpe ersetzt werden.
In diesem Beitrag betrachten wir praxisnah, wie dieser Heizungswechsel ablaufen kann. Wir analysieren, welche Art von Wärmepumpe für das gut gedämmte Haus am sinnvollsten ist, welche Leistung die Anlage benötigt, wie künftig Warmwasser erzeugt wird und ob ein Pufferspeicher nötig ist. Ein zentrales Thema sind die Förderprogramme 2025 (Bund, Land NRW und Kommune) – wir zeigen mögliche Zuschüsse, Voraussetzungen und die Rolle des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Außerdem klären wir, wann ein Energieberater oder der Heizungsbauer im Förderprozess eingebunden werden muss. Abschließend erläutern wir, warum die Wärmepumpe der alten Gasheizung – trotz heutiger Strompreise – ökologisch, wirtschaftlich und regulatorisch vorzuziehen ist.
Wahl der Wärmepumpen-Technologie: Luft oder Erde?
Grundsätzlich kommen für Einfamilienhäuser vor allem Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) in Frage. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die zur energetischen Situation und dem Budget von Familie Kramer passen müssen:
Luft-Wasser-Wärmepumpe: Sie entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie an das Heizungswasser ab. Vorteil: Keine aufwendigen Bohrungen oder Kollektoren nötig – die Installation ist vergleichsweise einfach und kostengünstig. Moderne Geräte erzielen gute Leistungszahlen, insbesondere in gut gedämmten Gebäuden. Nachteil: Bei sehr kalten Außentemperaturen sinkt der Wirkungsgrad etwas, da die Wärmepumpe härter arbeiten muss. Das bedeutet etwas höhere Stromkosten in kalten Winternächten im Vergleich zur Erdwärme. Außerdem erzeugt das Außengerät Lüftergeräusche, weshalb auf Aufstellort und Abstände zu Nachbarn geachtet werden muss (Nachtwerte < 35 dB(A) am Grundstücksrand sind einzuhalten). Für Familie Kramer, deren Wärmebedarf durch die Sanierung erheblich reduziert wurde (ca. 13.000 kWh/Jahr), ist eine Luft-Wärmepumpe meist ausreichend und wirtschaftlich attraktiv.
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme): Sie nutzt konstant temperierte Erdwärme über Erdsonden oder Flächenkollektoren im Garten. Vorteil: Hohe Effizienz auch im Winter, da der Boden wärmer als die Luft ist. Im Durchschnitt erreichen Erdwärmepumpen in Bestandsgebäuden eine Jahresarbeitszahl um 4,1, während Luft-Wärmepumpen oft etwas darunter liegen. Das spart im Betrieb Strom – laut Fraunhofer ISE etwa 400 € weniger Stromkosten pro Jahr bei ~17.000 kWh Heizbedarf gegenüber einer Luftwärmepumpe. Nachteil: Hohe Installationskosten für die Erschließung der Wärmequelle. Eine Erdwärmepumpe selbst kostet rund 12.000–15.000 €, hinzu kommen 2.000–5.000 € für Flächenkollektoren oder 6.000–13.000 € für eine Sondenbohrung (je nach Tiefe und Untergrund). Man benötigt außerdem eine behördliche Genehmigung für Erdsonden und muss geologische Auflagen beachten. Die hohe Investition rechnet sich vor allem bei höherem Wärmebedarf, da dann die Betriebskosteneinsparung durch den besseren Wirkungsgrad größer ist. In einem bereits gut gedämmten Haus mit relativ niedrigem Verbrauch wie bei Familie Kramer könnte die Mehrinvestition wirtschaftlich weniger sinnvoll sein, zumal die Heizlast moderat ist.
Fazit: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erscheint für Familie Kramer energetisch und wirtschaftlich sinnvoll. Das Gebäude ist nach der Sanierung effizient genug, dass die etwas geringere Effizienz einer Luft-WP gegenüber Erdreich-WP kaum ins Gewicht fällt. Gleichzeitig vermeidet man hohe Bohrkosten. Wenn allerdings bestimmte Förderboni genutzt werden sollen (dazu später mehr), könnte eine Sole-Wärmepumpe interessant werden – z.B. gewährt der Bund einen 5 %-Bonus für Wärmepumpen mit Erdwärme oder natürlichen Kältemitteln. Insgesamt gilt es, Angebote für beide Varianten einzuholen und die örtlichen Gegebenheiten (Platz für Außengerät vs. Bohrgenehmigung) zu prüfen. In den meisten Fällen wird aber die Luftwärmepumpe als praktikabelste Lösung empfohlen.
Heizlast und benötigte Wärmepumpen-Leistung
Die zentrale technische Auslegung ist die Leistungsgröße der Wärmepumpe, damit sie genug Wärme für Heizung und Warmwasser liefert. Dank der Sanierung ist der Wärmebedarf des Hauses deutlich gesunken. Aus dem aktuellen Gasverbrauch lässt sich überschlägig die nötige Heizleistung ableiten:
Jahres-Heizwärmebedarf: Von den 1.300 m³ Gas pro Jahr entfallen geschätzt rund 10.000 kWh auf die Raumheizung (der Rest für Warmwasser). Dies entspricht etwa 67 kWh pro Quadratmeter und Jahr – ein guter Wert, der deutlich unter dem liegt, was unsanierte Altbauten verbrauchen (dort oft >150 kWh/m²·a). Die Sanierung hat also die Heizlast massiv reduziert.
Abschätzung Heizlast: Für ein 150 m²-Haus mit U≈0,34 W/m²K ergibt sich rechnerisch eine maximale Heizlast von ungefähr 5 kW an einem sehr kalten Wintertag. (Zum Vergleich: Vor der Sanierung dürfte die nötige Leistung über 12 kW gelegen haben.) Diese 5 kW lassen sich auch folgern, indem man die 10.000 kWh Heizenergie auf etwa 2.000 Volllaststunden pro Jahr verteilt. Damit liegt die Spitzenlast im tiefsten Winter wohl zwischen 5 und 6 kW. Eine fachgerechte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durch einen Heizungsbauer oder Energieberater würde diesen Wert bestätigen.
Gerätewahl: Übliche Wärmepumpen für Einfamilienhäuser gibt es in Abstufungen (z.B. 5 kW, 6 kW, 8 kW Nennleistung usw.). Für Familie Kramer käme z.B. ein Gerät mit etwa 6 kW Nennleistung in Frage, das bei -10 °C Außentemperatur noch ~5 kW liefern kann. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe den Großteil des Jahres ohne elektrische Zusatzheizung auskommt. Man dimensioniert sie so, dass über 95 % des Heizenergiebedarfs gedeckt werden. An extremen Kältetagen darf eine kleine Heizstab-Zuheizung einspringen, um eine Überdimensionierung der Wärmepumpe zu vermeiden. Eine etwas höhere Geräteleistung kann sinnvoll sein, wenn auch die Warmwasserbereitung über die Wärmepumpe läuft (denn dafür wird kurzzeitig höhere Temperatur benötigt) – dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Hydraulischer Abgleich: Neben der reinen kW-Zahl muss geprüft werden, ob die bestehende Heizverteilung mit niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten kann. Nach der Sanierung sind viele Heizkörper nun überdimensioniert (früher brauchten sie ~70 °C Vorlauf für einen ungedämmten Raum, jetzt viel weniger). Das ist ein Vorteil für die Wärmepumpe, denn sie kann mit z.B. 45 °C Vorlauf effizient heizen. Ein hydraulischer Abgleich der Anlage stellt sicher, dass alle Räume mit der richtigen Wassermenge versorgt werden und die Vorlauftemperatur so niedrig wie möglich gehalten wird. Solche Optimierungsmaßnahmen werden übrigens ebenfalls gefördert (15 % Zuschuss auf z.B. Pumpentausch, Thermostatventile und Rohrdämmung im Rahmen der Heizungsoptimierung).
Zusammengefasst benötigt Familie Kramer eine Wärmepumpe mit ca. 5–7 kW Heizleistung. Die genaue Auslegung erfolgt durch den Heizungsbauer anhand der berechneten Heizlast und gewünschten Warmwasserleistung. Durch die gute Dämmung kann die Anlage klein und effizient ausfallen. Das verlängert die Laufzeiten (weniger Takten) und erhöht den Wirkungsgrad. Im Teillastbetrieb moderner Inverter-Wärmepumpen passt sich die Leistung stufenlos an – ideal für den geringen Wärmebedarf des Hauses.
Warmwasserbereitung und Speichersystem
Neben der Raumheizung muss die neue Wärmepumpe auch die Trinkwassererwärmung übernehmen, die bisher von der Gastherme bereitgestellt wurde. Hier sind Planung und Systemkomponenten wichtig, um einen komfortablen und effizienten Betrieb sicherzustellen:
Warmwasserspeicher: Anders als eine Durchlauf-Gastherme kann die Wärmepumpe Warmwasser nicht on demand in Sekundenschnelle erhitzen. Üblich ist daher ein Warmwasserspeicher (Boiler) von ca. 200–300 Litern für ein Einfamilienhaus. Die Wärmepumpe lädt den Speicher z.B. in den Morgenstunden auf 50 °C – genug für Duschen, Bad und Küche. Viele Wärmepumpen-Komplettsysteme bieten bereits einen integrierten Warmwasserspeicher in der Inneneinheit. Familie Kramer könnte etwa ein Kompaktgerät wählen, das im Keller aufgestellt wird und neben der Wärmepumpen-Hydraulik einen 180 L Speicher enthält. Alternativ wird ein separater Speicher neben das Gerät gestellt. Wichtig: Einmal pro Woche sollte eine Legionellenschutz-Funktion das Wasser auf >60 °C erhitzen. Falls die Wärmepumpe das nicht alleine schafft, übernimmt ein elektrischer Heizstab diese Aufgabe für kurze Zeit.
Heizungs-Pufferspeicher: Oft diskutiert wird, ob ein Pufferspeicher für das Heizungswasser nötig ist. Dieser Speicher (typisch 50–100 L) puffert Heizungswasser, um das Takten der Wärmepumpe zu reduzieren und Wärme für Phasen wie Abtauen bereitzuhalten. Grundsätzlich ist ein Pufferspeicher für den Betrieb einer Wärmepumpe nicht zwingend notwendig, wie Hersteller bestätigen. Moderne Wärmepumpen können – vor allem in gut gedämmten Häusern – direkt in den Heizkreis arbeiten. Allerdings bietet ein Pufferspeicher Vorteile: Er erhöht die Masse im System, was bei älteren Heizkörperanlagen mit wenig Wasserinhalt hilfreich ist, und ermöglicht einen gleichmäßigeren Betrieb. Bei Familie Kramer könnte man prüfen, wie groß das Wasservolumen der vorhandenen Heizkörper ist. Wenn viele alte Radiatoren vorhanden sind, ist oft schon genug Pufferwirkung im System. Sind es eher kompakte neue Heizkörper, wäre ein kleiner Pufferspeicher sinnvoll, um ein häufiges An- und Abschalten der WP zu vermeiden. Zudem erleichtert ein Puffer die hydraulische Einbindung mehrerer Kreise (z.B. Heizkreis und Warmwasserkreis) und kann überschüssigen PV-Strom aufnehmen (falls eine Photovoltaikanlage vorhanden ist, könnte man den Puffer gezielt aufheizen, um Solarstrom zu nutzen).
Kombispeicher vs. getrennte Speicher: Eine Lösung ist ein Kombispeicher, der Heizungs- und Brauchwasser in einem Behälter vereint (oft als Schicht- oder Tank-in-Tank-System). So ein Speicher kann z.B. 500 L Wasser enthalten, wobei im oberen Bereich das Trinkwarmwasser erwärmt wird, während unten Heizungswasser gepuffert wird. Vorteil: nur ein Speichertank, der beide Funktionen erfüllt. Nachteil: größer und teurer, und man mischt Aufgaben. In vielen Fällen reicht ein separates Warmwasserspeicher plus ein kleiner Heizungsbuffer. Für Familie Kramer, die ausreichend Platz im Keller hat, wäre z.B. ein 200 L Trinkwasserspeicher + 100 L Pufferspeicher eine einfache und robuste Lösung. Alternativ, falls die Wärmepumpe ein integriertes Puffervolumen hat (manche Geräte haben intern ~20 L Puffer), könnte man auch ohne externen Pufferspeicher auskommen.
Warmwasser-Wärmepumpe (Alternative): Als Besonderheit sei erwähnt, dass es auch Warmwasser-Wärmepumpen gibt, die unabhängig von der Heiz-Wärmepumpe arbeiten. Diese entziehen z.B. Kellerluft Wärme und bereiten damit Brauchwasser. Im Fall von Familie Kramer würde man aber eher die Heizwärmepumpe ganzjährig nutzen, da deren Effizienz hoch genug ist und man keine doppelte Anlage benötigt.
Praxis-Tipp: Der Heizungsbauer wird ein Hydraulikschema für die Wärmepumpe vorschlagen. Familie Kramer sollte nachfragen, wie das Warmwasser eingebunden ist und ob ein Pufferspeicher vorgesehen ist. Ein gut gedämmter Warmwasserspeicher und eine saubere Steuerung (mit Zeitprogrammen, Abtau-Management etc.) stellen sicher, dass der Stromverbrauch minimiert wird. Oft liefern die Hersteller vorgefertigte Kompakt-Lösungen, sodass kein unnötig komplexes System aufgebaut werden muss. Die Devise lautet: so einfach wie möglich, aber mit ausreichendem Speicher für Komfort.
Förderprogramme 2025: Zuschüsse und Darlehen für die Wärmepumpe
Der Heizungstausch soll nicht nur energetisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich tragbar sein. Glücklicherweise stehen 2025 umfangreiche Fördermittel zur Verfügung – von Bundeszuschüssen bis zu Landes- und kommunalen Programmen. Im Folgenden geben wir einen Überblick, welche Förderungen Familie Kramer nutzen kann, wie hoch die Beträge sind und welche Bedingungen gelten.
Bundesförderung BEG EM (KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen)
Die wichtigste Adresse ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hierüber fördert der Staat den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit erheblichen Zuschüssen. Seit der Reform Anfang 2024 läuft die Heizungs-Förderung nicht mehr über die BAFA, sondern über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Konkret gibt es das KfW-Programm “Heizen mit Erneuerbaren Energien” (auch bekannt als Zuschuss 472/492 oder Nr.458, je nach Quelle), das für Wärmepumpen relevant ist. Die Förderkonditionen 2025 sind wie folgt:
Grundförderung 30 %: Für den Austausch einer alten Heizung durch eine neue Wärmepumpe erhält man mindestens 30 % Zuschuss auf die Investitionskosten. Diese Basisförderung gilt für alle förderfähigen Heizungstechniken (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe etc.) und wird vom Bund garantiert.
iSFP-Bonus +5 %: Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und enthält dieser den Heizungstausch als Maßnahme, gibt es zusätzlich 5 % Zuschuss. Familie Kramer hat vor drei Jahren einen iSFP durch einen Energieberater erstellen lassen. Dadurch können sie diesen Bonus nutzen, sofern die Wärmepumpe im Fahrplan empfohlen wurde. (Anmerkung: Ein iSFP ist ein vom Energieberater erstellter Sanierungsfahrplan für das Haus, der vom BAFA mit 50 % gefördert werden konnte. Wird eine darin vorgesehene Maßnahme umgesetzt, erhält man den Bonus. Der iSFP darf max. 15 Jahre alt sein.) Für Familie Kramer bedeutet das: 5 % extra, weil sie sich an den Fahrplan halten.
Klimageschwindigkeits-Bonus +20 %: Diese attraktive Prämie wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung vorzeitig ersetzt wird. Das soll schnelles Handeln belohnen („Geschwindigkeitsbonus“) und gilt insbesondere bei Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Die Gastherme der Kramers von 2003 ist 22 Jahre alt – sie fällt in diese Kategorie. Daher können sie +20 % Zuschuss erhalten, weil sie die funktionierende Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. (Wichtig: Wäre die alte Heizung bereits kaputt, gäbe es diesen Bonus nicht, da ein Austausch dann zwangsweise erfolgen muss. Hier jedoch funktioniert sie noch, und der Staat honoriert den freiwilligen frühen Tausch.) Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen qualifizieren sich ebenfalls für den Bonus, unabhängig vom Alter.
Wärmepumpen-Bonus +5 %: Zusätzlich fördert der Bund bestimmte effiziente Wärmepumpen mit einem Bonus. Den gibt es entweder, wenn die Wärmepumpe Umweltwärme aus Erde, Wasser oder Abwasser nutzt (also z.B. Sole-Wasser-WP mit Erdsonde) oder wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird (wie Propan R290). Praktisch heißt das: Würde Familie Kramer eine Erdreich-Wärmepumpe installieren, bekämen sie 5 % obendrauf. Auch manche moderne Luft-Wasser-Geräte mit Propan als Kältemittel qualifizieren sich. Nutzt die WP hingegen ein synthetisches Kältemittel (R32, R410A etc.) und nur Außenluft als Quelle, entfällt dieser Bonus. Dies ist ein Anreiz des Bundes, auf die umweltfreundlichsten WP-Technologien zu setzen.
Einkommensbonus +30 %: Für Haushalte mit geringem Einkommen (< 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen) gibt es nochmals 30 % Extra-Zuschuss. Dieser Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die sonst evtl. die Investition scheuen. (Für Familie Kramer treffen diese Kriterien nicht zu, nehmen wir an – daher bleibt es bei den anderen Boni. Falls doch, könnte der Zuschuss auf bis zu 65 % steigen.)
Die genannten Prozentsätze stapeln sich, werden also addiert. Allerdings ist der maximale Zuschuss auf 70 % der Kosten bzw. 21.000 € begrenzt (das entspricht 70 % von 30.000 € förderfähigen Kosten). Für Familie Kramer könnte sich folgende Rechnung ergeben: 30 % Grund + 5 % iSFP + 20 % Klimabonus = 55 % Zuschuss. Mit dem Wärmepumpenbonus (falls z.B. Erdsonde oder Propan gewählt) wären es sogar 60 %. Das heißt, mehr als die Hälfte der Kosten übernimmt der Staat. Bei z.B. 30.000 € Gesamtkosten für die Umrüstung erhielte Familie Kramer rund 16.500–18.000 € Zuschuss. Diese Förderung ist nicht rückzahlbar (Direktzuschuss). Alternativ könnte man auch einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss wählen, was aber im Einfamilienhaus meist weniger attraktiv ist als der einmalige Zuschuss.
Wichtig: Die Antragstellung für die BEG-Förderung muss vor Auftrag und Installation erfolgen. Familie Kramer muss also vor Beginn des Heizungstauschs den Förderantrag stellen und eine Zusage erhalten. Seit 2024 geht das online im KfW-Zuschussportal relativ unkompliziert. Was es dazu braucht, beschreiben wir im Abschnitt über die Rolle von Heizungsbauer und Energieberater.
Landesförderung NRW (progres.nrw und NRW.BANK-Programme)
Neben der Bundesförderung lohnt ein Blick auf Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen. NRW bietet über progres.nrw und die NRW.BANK weitere Unterstützung, teils als Zuschüsse, teils als zinsgünstige Darlehen:
progres.nrw – Programmbereich Klimaschutztechnik: Unter diesem Programm fördert das Land NRW verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Auch die Anschaffung einer Wärmepumpe kann bezuschusst werden. Die genaue Höhe hängt von der Art des Vorhabens ab – oft sind es Teilzuschüsse bis ~25 % der Kosten, max. ein paar Tausend Euro, für besondere Fälle (z.B. innovative Techniken, kombinierte Systeme). Ein Beispiel: In Verbindung mit einem kalten Nahwärmenetz (gemeinschaftliche Erdsondennutzung) nennt progres.nrw bis zu 25 % Zuschuss, max. 1.500 € je Anlage bra.nrw.de. Für das konkrete Einzelprojekt von Familie Kramer dürfte progres.nrw allein keine großen zusätzlichen Mittel bieten, da die Bundesförderung bereits sehr hoch ist. Wichtig: In der Regel darf mit dem Bau erst begonnen werden, nachdem der Landeszuschuss bewilligt wurde. Die Anträge laufen über die NRW.BANK oder Bezirksregierung. Man muss prüfen, ob eine Kombination mit BEG-Bundesmitteln zulässig ist oder ob Landesmittel bei Inanspruchnahme der Bundesförderung ausgeschlossen sind (häufig darf man nicht doppelt fördern; die Programme müssen abgestimmt sein). Oft werden Landesmittel eher für Dinge eingesetzt, die der Bund nicht fördert.
NRW.BANK.Förderkredite: NRW hat mehrere Kreditprogramme, die energetische Modernisierungen unterstützen. Beispiele: “NRW.BANK.Gebäudesanierung” – ein Darlehen bis 150.000 € für Sanierungsmaßnahmen wie Wärmepumpeneinbau, oder “NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen” – ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen für nachhaltige Bau- und Sanierungsvorhaben. Außerdem gibt es spezielle Angebote für bestimmte Zielgruppen, z.B. Effizienzkredit für Freiberufler (wird 2025 allerdings eingestellt) oder Eigentumsförderung – Modernisierung für Haushalte mit kleiner/mittlerem Einkommen (Darlehen bis 220.000 €). Für Familie Kramer, die die Bundeszuschüsse nutzen wollen, sind die Landes-Kredite weniger interessant, da man nicht beides kombiniert (entweder Zuschuss oder Kredit). Falls aber zusätzlich finanzielle Mittel benötigt würden (z.B. für weitere Sanierungsarbeiten), könnten diese NRW.Kredite helfen. In der Praxis wählen die meisten jedoch die Bundeszuschüsse wegen des hohen nicht rückzahlbaren Anteils.
Kommunale Förderung Bielefeld: Auf kommunaler Ebene gibt es vereinzelt Städte, die eigene Förderprogramme haben (z.B. einen Klimabonus der Stadtwerke, Beratungszuschüsse, etc.). In Bielefeld selbst liegt der Fokus aktuell auf der kommunalen Wärmeplanung und dem Ausbau von Fernwärme, weniger auf direkten städtischen Zuschüssen für einzelne Wärmepumpen. Konkrete städtische Förderbeträge für Wärmepumpen sind 2025 in Bielefeld nicht bekannt. Jedoch bieten die Stadtwerke Bielefeld Beratung und Informationen an, und im Rahmen der KlimaWoche Bielefeld oder ähnlichen Initiativen wird die Wärmewende vorangetrieben. Familie Kramer sollte sich dennoch erkundigen, ob es kleine kommunale Boni gibt – manchmal fördern Stadtwerke z.B. den Austausch besonders ineffizienter Altanlagen oder geben Zuschüsse für Beratungsleistungen. Generell kann man aber sagen: Die Hauptrichtung der Förderung kommt vom Bund, die Kommune stellt eher Infrastruktur (Fernwärmeausbau) und Information bereit.
Steuerliche Förderung als Alternative: Falls Familie Kramer keine direkten Zuschüsse nutzen würde, gäbe es noch die Möglichkeit, die Kosten der Heizungsmodernisierung steuerlich abzusetzen. Im Rahmen des §35c EStG können selbstnutzende Eigentümer 20 % der Sanierungskosten von der Einkommensteuer über drei Jahre abziehen (max. 40.000 €). Diese Steuerförderung ist jedoch nicht kombinierbar mit den oben genannten Zuschüssen. Da der direkte Zuschuss von bis zu 55–60 % in ihrem Fall weit höher ist als 20 % Steuerermäßigung, werden sie sicherlich die KfW-Zuschussvariante wählen. Die steuerliche Förderung ist eher Plan B, falls man z.B. einen Antrag versäumt oder nicht förderfähige Teile der Maßnahme hat.
Zusammenfassung Förderung: Familie Kramer kann 2025 von einer einmalig günstigen Förderlandschaft profitieren. Durch Bundesmittel sind Förderquoten von über 50 % realisierbar – in ihrem Fall voraussichtlich 55 %. Damit reduziert sich die Investitionssumme erheblich und macht die Wärmepumpe finanziell attraktiv. Hinzu kommt: Diese hohen Zuschüsse gelten bis 2028, danach soll die Förderung schrittweise sinken. Es lohnt sich also, den Heizungstausch nicht aufzuschieben. Mit den Fördermitteln sowie eventuellen zinsgünstigen Krediten steht das Projekt auf solider finanzieller Basis.
Rolle des Sanierungsfahrplans (iSFP) bei der Förderung
Familie Kramer besitzt bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan, der vor drei Jahren von einem Energieberater erstellt wurde. Dieser iSFP spielt nun eine doppelte Rolle:
Zusatzbonus bei Förderung: Wie oben erwähnt, gibt es einen iSFP-Bonus von 5 % auf die Förderung, wenn die Maßnahme im Fahrplan enthalten ist. Im Sanierungsfahrplan der Kramers war vermutlich der Schritt „Heizung erneuern – z.B. Wärmepumpe“ vorgesehen, nachdem die Dämmung abgeschlossen ist. Somit können sie diesen Bonus nutzen. Der Energieberater muss dafür den iSFP entsprechend formuliert haben. In der Antragstellung wird meist verlangt, den Nachweis zu erbringen, dass ein gültiger iSFP vorliegt und die Wärmepumpe darin empfohlen wird – etwa durch Upload des Deckblatts und der relevanten Seiten oder einer Bestätigung des Energieberaters. Da ihr Fahrplan erst 3 Jahre alt ist, ist er aktuell und gültig (iSFPs haben i.d.R. 10–15 Jahre Gültigkeit für die Boni, solange sich die Förderregeln nicht ändern). Die Kramers profitieren so direkt von der Weitsicht, einen Sanierungsfahrplan erstellt zu haben.
Orientierung und Planung: Unabhängig von Zuschüssen dient der iSFP auch als Fahrplan für technische Entscheidungen. Darin steht z.B., welche Heizungsart empfohlen wurde (z.B. Wärmepumpe mit bestimmter Auslegung, ggf. mit Lüftungsanlage oder Solarthermie kombiniert). Familie Kramer kann die Empfehlungen mit dem Heizungsbauer besprechen. Der Fahrplan hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden und stellt sicher, dass die Einzelmaßnahme in ein sinnvolles Gesamtkonzept passt (beispielsweise wird dort stehen, dass nach der Dämmung eine niedrigere Heizvorlauftemperatur möglich ist – wichtig für die WP). Zudem: Wenn der iSFP eine PV-Anlage vorsieht oder andere Maßnahmen, könnten Synergien genutzt werden (z.B. PV-Strom für die Wärmepumpe). All das macht der iSFP sichtbar.
Kurz gesagt: Der iSFP verschafft Familie Kramer 5 % Extra-Förderung und liefert einen roten Faden für die Umsetzung. Es zeigt sich hier der Vorteil, einen solchen Plan bereits in der Sanierungsphase erstellt zu haben – er erleichtert nun den Förderprozess. Hätten die Kramers keinen iSFP, könnten sie auch jetzt noch einen erstellen lassen (BAFA-Förderung 50 %), um den Bonus mitzunehmen. Das würde aber Zeit kosten und den Heizungstausch verzögern. In ihrem Fall ist es glücklicherweise nicht nötig, da der Plan vorliegt.
Einbindung von Energieberater und Heizungsbauer: Wer macht was?
Beim Wechsel zur Wärmepumpe müssen verschiedene Fachleute zusammenarbeiten. Familie Kramer stellt sich die Frage, wann ein Energieberater zwingend gebraucht wird und welche Aufgaben der Heizungsbauer übernehmen kann – speziell im Hinblick auf die Förderanträge und die technische Planung.
Rolle des Heizungsbauers (Fachunternehmens)
Der Heizungsinstallateur ist der zentrale Akteur für die praktische Umsetzung. Seine Aufgaben und Pflichten umfassen:
Beratung und Angebot: Ein geeigneter Heizungsbauer (idealerweise ein Wärmepumpen-Fachbetrieb) wird zunächst das Haus begutachten, die Heizlast prüfen und ein Angebot für die Wärmepumpen-Anlage erstellen. Darin enthalten sind Gerät, Speicher, Installation und eventuelle Nebenarbeiten (Elektrik, Entsorgung der Altanlage etc.). Wichtig: Der Betrieb sollte zertifiziert bzw. bei der KfW als ausstellungsberechtigt registriert sein, um die Förderung begleiten zu können. Viele Wärmepumpen-Fachpartner (z.B. von Herstellern wie NIBE, Viessmann, Vaillant) haben diese Qualifikation.
Bestätigung zum Antrag (BzA): Bevor Familie Kramer den Förderantrag stellt, benötigt sie eine “Bestätigung zum Antrag” (BzA) vom Fachunternehmen. Das ist ein Formular, in dem der Heizungsbauer bescheinigt, was genau eingebaut wird und dass die technischen Anforderungen erfüllt sind. Die KfW verlangt diese Bestätigung vorab, um sicherzugehen, dass das Vorhaben förderfähig ist. Der Heizungsbauer erstellt diese BzA parallel zum Angebot. Daraus erhält man eine 15-stellige BzA-ID. Familie Kramer muss diese ID im KfW-Antrag eingeben – sie ist quasi der Schlüssel zur Förderung. (Früher bei BAFA sprach man vom “Technischen Projektnachweis”, jetzt ist es BzA.) Die BzA beinhaltet Angaben wie: Art der WP, Jahresarbeitszahl, alte Heizung wird ausgebaut, 65%-EE-Vorgabe wird eingehalten etc. Tipp: Die Kramers sollten darauf achten, dass der Heizungsbauer ein förderfähiges Gerät anbietet (die WP muss gewisse Effizienzwerte erfüllen oder auf der Förderliste stehen) – davon hängt die BzA-Bestätigung ab.
Durchführung und Inbetriebnahme: Nach Bewilligung legt der Heizungsbauer los: Alte Gastherme stilllegen/ausbauen, Wärmepumpe installieren, Elektroanschluss legen (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Elektriker), System befüllen und in Betrieb nehmen. Er justiert die Einstellungen (Heizkurve, Pumpen etc.) und weist Familie Kramer in die Bedienung der neuen Anlage ein.
Bestätigung nach Durchführung (BnD): Ist alles fertig, stellt der Fachbetrieb eine Bestätigung der fachgerechten Durchführung aus. Diese BnD bestätigt der KfW, dass die Wärmepumpe wie geplant eingebaut wurde. Mit dieser Bescheinigung und den Rechnungen beantragt Familie Kramer dann die Auszahlung der Fördermittel. Auch hier hilft der Heizungsbauer oft, indem er die Dokumente bereitstellt. Viele Betriebe kennen das Procedere gut und füllen die notwendigen Formulare routiniert aus.
Unterlagen und Garantie: Der Heizungsbauer übergibt zudem alle wichtigen Unterlagen: Herstellerdokumente, Wartungs- und Garantieheft, sowie ggf. die Fachunternehmererklärung für das Gebäudeenergiegesetz (Nachweis, dass eine 65%-EE-Heizung eingebaut wurde – dieser Nachweis kann relevant werden, wenn z.B. das Schornsteinfeger-Protokoll erneuert wird). Auch meldet er die Anlage beim Netzbetreiber an (wegen des Stromanschlusses, Wärmepumpentarif etc.).
Kurzum, der Heizungsbauer übernimmt im Idealfall sowohl die technische Umsetzung als auch die relevanten Bestätigungen für die Förderung. Familie Kramer sollte einen Betrieb wählen, der mit Förderanträgen vertraut ist und die BzA/BnD ausstellen darf – das erspart viel Aufwand.
Rolle des Energieberaters (Energie-Effizienz-Experten)
Ein Energieberater (bzw. Energie-Effizienz-Experte) ist ein zusätzlich eingeschalteter Fachmann, der Gebäude und Maßnahmen bewertet. In diesem Projekt kann seine Einbindung wie folgt aussehen:
Pflicht oder Kür? Für eine Einzelmaßnahme Wärmepumpe ist ein Energieberater nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, solange ein qualifizierter Fachunternehmer die Bestätigungen übernimmt. Die neuen Richtlinien der BEG EM ab 2024 teilen die Aufgaben so auf, dass die KfW-Anträge für Wärmepumpen ohne Energieeffizienz-Experte gestellt werden können – der Fachhandwerker reicht. Ein Berater muss nur bei bestimmten Förderbereichen eingeschaltet werden (z.B. bei Gebäudehülle-Dämmmaßnahmen ist eine Experten-Bestätigung erforderlich, oder bei Effizienzhaus-Sanierungen). Im Fall der Familie Kramer (Heizungstausch als Einzelmaßnahme) braucht es formal keinen Energieberater für den Antrag. Die BzA erledigt der Heizungsbauer.
iSFP und Beratung: Dennoch war bereits ein Energieberater involviert – nämlich bei der Erstellung des iSFP vor drei Jahren. Dieser Experte könnte nun erneut konsultiert werden, um das Projekt zu begleiten. Zwar muss er nicht den Antrag einreichen, aber er kann neutral beraten, ob die geplante Wärmepumpe optimal ist, ob evtl. Verbesserungen im Heizsystem nötig sind (z.B. ein größerer Heizkörper in einem bestimmten Raum, um die Vorlauftemperatur weiter zu senken). Wenn Familie Kramer auf Nummer sicher gehen will, könnten sie den Energieberater bitten, das Angebot des Heizungsbauers durchzusehen und zu bestätigen, dass es im Sinne des Sanierungsfahrplans ist. Das ist jedoch freiwillig.
Technische Projektbegleitung: In manchen Fällen übernimmt ein Energieberater gegen Honorar die Fördermittelbeantragung und Baubegleitung. Gerade wenn man mehrere Maßnahmen bündelt (z.B. WP + Fenster + Lüftung), ist das sinnvoll. Hier aber ist es ein relativ klar umrissenes Projekt. Sollte Familie Kramer trotzdem Unterstützung wünschen (etwa weil sie sich mit dem KfW-Portal unsicher fühlen), können sie einen Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Dieser würde dann die BzA mit unterschreiben oder prüfen, und evtl. beim Verwendungsnachweis helfen. Die Kosten für die Baubegleitung durch einen Energieberater können wiederum mit 50 % Zuschuss über die BEG gefördert werden, wenn es ein Effizienzhaus-Projekt wäre. Bei einer Einzelmaßnahme ist diese “Fachplanung und Baubegleitung”-Förderung meines Wissens entfallen oder zumindest nicht mehr so gängig, da die Struktur vereinfacht wurde.
Notwendigkeit bei Kombinationen: Sollte Familie Kramer später noch weitere Schritte gehen (z.B. doch eine umfassende Komplettsanierung zum Effizienzhausstandard), dann wäre ein Energieberater unerlässlich. Für Effizienzhaus-KfW-Kredite muss ein Experte die Einhaltung der Standards bestätigen. In ihrem aktuellen Schritt (nur Heizung) ist das nicht der Fall. Trotzdem: Der iSFP-Bonus erforderte ja einen Energieberater bei der Planerstellung, das haben sie schon erfüllt.
Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung
Praktisch wird Familie Kramer folgendes Vorgehen haben: Sie kontaktieren einen Heizungsbauer, dieser macht ein Angebot und erstellt die BzA. Mit der BzA-ID stellen sie selbst (oder mit Unterstützung des Handwerkers) den KfW-Antrag online. Ein Energieberater muss diesen Antrag nicht mehr separat abzeichnen – die Autorisierung des Fachbetriebs genügt. Nachdem der Zuschuss vorläufig bewilligt ist (kommt elektronisch recht zügig), erteilt Familie Kramer dem Heizungsbauer den Auftrag (mit dem Hinweis, dass bei Förderabsage nicht begonnen würde – aber sie haben ja die Zusage). Die Wärmepumpe wird eingebaut, danach liefert der Heizungsbauer die Durchführungsbestätigung und Familie Kramer lädt diese zusammen mit den Rechnungen im Portal hoch, um die Auszahlung zu erhalten.
Der Energieberater aus der Sanierungsphase bleibt im Hintergrund, es sei denn, Unklarheiten treten auf. Er könnte z.B. gefragt werden, ob die Wärmepumpe im iSFP korrekt als Maßnahme drinsteht und wie dies nachzuweisen ist. Oder er berät zu Begleitmaßnahmen (Hydraulischer Abgleich, Dämmung der Heizungsrohre – letzteres sollte sowieso gemacht worden sein). In Summe ist seine Rolle aber mehr die eines Beraters auf Abruf, während der Heizungsbauer und das KfW-Portal die eigentliche Abwicklung stemmen.
Heizungsbauer-Fazit: Ein kompetenter Wärmepumpen-Fachbetrieb kann inzwischen große Teile des Förderprozesses eigenständig abwickeln. Familie Kramer sollte im Gespräch erfragen, ob der Installateur Erfahrung mit der KfW-BzA hat. Viele Hersteller bieten Schulungen dafür an und einige Betriebe werben damit, die “Förderabwicklung zu übernehmen”. Dennoch sollten die Kramers die grundlegenden Schritte kennen (siehe oben), um den Überblick zu behalten. Mit dem Energieberater ihres Vertrauens im Hintergrund wissen sie aber, dass sie im Zweifel Rückfragen stellen können – zum Beispiel, wenn es um die optimale Auslegung oder die langfristige Sanierungsstrategie geht.
Wärmepumpe vs. Gasheizung: Wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte
Zum Schluss stellt sich die grundlegende Frage: Warum ist die Wärmepumpe für Familie Kramer die bessere Wahl gegenüber der alten (oder einer neuen) Gasheizung? Wir betrachten dies unter den Gesichtspunkten Kosten, Umwelt und Gesetzgebung.
Wirtschaftlichkeit: Betriebskosten und Preisentwicklung
Ein häufiges Argument ist: “Strom ist teuer – lohnt sich das Heizen mit einer Wärmepumpe überhaupt?” Dank der Sanierung und der Effizienz der Wärmepumpe stehen die Zeichen gut, dass die Heizkosten nicht höher liegen als mit Gas – eher niedriger:
Heizkosten heute: Bei 1.300 m³ Gasverbrauch zahlte Familie Kramer bislang grob etwa 1.300 € pro Jahr (angenommen 1 m³ Gas ~ 10 kWh und etwa 10 ct/kWh inkl. Gebühren). Mit der Wärmepumpe wird der Stromverbrauch für’s Heizen geschätzt bei 3.500–4.500 kWh Strom liegen (je nach Jahresarbeitszahl um 3 bis 3,5). Bei einem aktuellen Wärmepumpen-Stromtarif von z.B. 28 ct/kWh wären das rund 980–1.260 € pro Jahr. Damit bewegt man sich etwa im gleichen Bereich oder günstiger als Gas. Das Vergleichsportal Verivox kam Mitte 2024 zu dem Ergebnis, dass ein Umstieg von Gas auf Wärmepumpe die Heizkosten um ca. 40 % senken kann, je nach Strom/Gaspreis. Auch die Verbraucherzentrale RLP rechnet vor, dass im 20-Jahres-Vergleich die Wärmepumpe rund 10.000 € weniger an Betriebskosten verursacht als eine Gasheizung – trotz höherer Anfangsinvestition. Nach etwa 10–15 Jahren hat die Wärmepumpe die Mehrkosten amortisiert. Dies liegt vor allem an der überlegenen Effizienz: Aus 1 kWh Strom macht die Wärmepumpe 3–4 kWh Wärme, während eine Gastherme aus 1 kWh Gas höchstens 0,9 kWh nutzbare Wärme erzeugt.
Strom- und Gaspreis-Trends: Gasheizungskosten unterliegen künftig steigenden Risiken. Zum einen steigt die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe kontinuierlich – 2025 liegt sie bei ca. 45 € pro Tonne CO₂, was Gas um ~1 ct/kWh verteuert, Tendenz steigend bis über 100 €/t in den 2030ern. Zum anderen könnten die Gas-Netzentgelte pro Kunde steigen, wenn immer mehr Haushalte aus dem Gasnetz ausscheiden (Fixkosten auf weniger Nutzer umgelegt). Außerdem müssen neu eingebaute Gasheizungen ab 2029 mindestens 15 % Biogas oder Wasserstoff nutzen, mit steigender Quote in den Folgejahren. Die Kosten und Verfügbarkeit solcher „grünen Gase“ sind ungewiss, wahrscheinlicher aber höher als Erdgas. Kurz: Wer jetzt auf eine neue Gasheizung setzen würde, könnte in wenigen Jahren von erheblichen Brennstoffkosten überrascht werden. Auf der anderen Seite wird erwartet, dass Strom langfristig günstiger wird, je mehr erneuerbare Energien das Netz speisen. Zudem kann man als Hausbesitzer Strom teilweise selbst produzieren (PV-Anlage) und damit die Wärmepumpe betreiben – Gas kann man nicht selbst herstellen. Familie Kramer plant zwar momentan keine PV, aber die Option in Zukunft besteht, was die Versorgung weiter verbilligen würde.
Wartung und Nebenkosten: Eine Wärmepumpe ist in der Regel wartungsärmer als eine Gasheizung. Es entfällt z.B. die jährliche Schornsteinfegergebühr (der Schornsteinfeger muss nur noch alle 2–3 Jahre zur Lüftungsüberprüfung, aber keine Abgasmessung mehr). Ebenso sind keine Brennstoff-Lieferverträge oder Brennerwartungen nötig. Die WP sollte zwar ebenfalls regelmäßig überprüft werden (vor allem die Kältekreislauf-Dichtigkeit alle paar Jahre, falls nicht hermetisch geschlossen), aber die Kosten dafür sind überschaubar. Viele Hersteller bieten 5-10 Jahre Garantie auf Kompressoren. Unterm Strich spart man auch hier etwas Geld und Aufwand pro Jahr.
Insgesamt zeigt sich, dass selbst bei heutigen Strompreisen die Wärmepumpe keine höheren Heizkosten verursacht, im Gegenteil: Durch Effizienz und zukünftige Preisentwicklungen ist sie vermutlich günstiger im Betrieb als Gas. Sollte der Strompreis doch stark steigen, gäbe es politische Instrumente (z.B. Stromsteuer-Senkungen für Wärmepumpenstrom), um die Klimaziele nicht zu gefährden. Gas hingegen wird aufgrund von CO₂-Bepreisung und Importabhängigkeit tendenziell teurer und volatiler.
Ökologie: Klimaschutz und Umweltbilanz
Die Entscheidung für die Wärmepumpe ist auch eine Entscheidung fürs Klima. Die CO₂-Bilanz verbessert sich deutlich:
CO₂-Emissionen: Eine moderne Gasheizung emittiert rund 250 g CO₂ pro kWh Wärme (bei 2025er Strommix ca. 200 g/kWh Gas + ineffizienz). Eine Wärmepumpe, betrieben mit dem deutschen Strommix 2025 (geschätzt ~400 g CO₂/kWh Strom), kommt durch die 3-fache Effizienz auf etwa 130 g CO₂ pro kWh Wärme. Das ist nur etwa die Hälfte der Emissionen der Gasheizung. Und dieser Wert verbessert sich jedes Jahr, weil der Strommix immer grüner wird (mehr Wind, Solar, Wasserkraft). Wenn Familie Kramer Ökostrom bezieht oder in Zukunft eine PV-Anlage nutzt, kann die Wärmepumpe sogar nahezu klimaneutral laufen. Gas hingegen wird auch in Zukunft primär fossil bleiben, da Biogas/PtX nur begrenzt verfügbar und teuer sind.
Klimaziele und lokale Umwelt: Deutschland strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Heizungen verursachen einen großen Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor. Ein Umstieg von Gas auf Wärmepumpe hilft, dieses Ziel zu erreichen. Familie Kramer reduziert mit der WP ihren CO₂-Fußabdruck um mehrere Tonnen pro Jahr. Zudem entfallen lokale Schadstoffe: Gasheizungen erzeugen zwar weniger Feinstaub als Öl, aber dennoch Stickoxide (NOx) und Abgase, die über den Schornstein in die Luft gehen. Wärmepumpen haben null lokale Emissionen – gut für die Luftqualität in der Nachbarschaft.
Effizienz und Ressourcen: Wärmepumpen nutzen zu ~75 % Umgebungswärme (Luft oder Erdreich) und nur ~25 % hochwertige elektrische Energie. Gasheizungen verbrennen zu 100% einen wertvollen Rohstoff, der größtenteils importiert ist (mit geopolitischen Risiken, siehe Gaskrise 2022). Durch die WP schont man also auch endliche Ressourcen.
Nachhaltigkeit des Kältemittels: Ein ökologischer Punkt ist das Kältemittel der Wärmepumpe. Moderne Geräte setzen zunehmend auf natürliche Kältemittel wie Propan (R290), das ein geringes Treibhauspotenzial hat. Ältere WP oder manche Modelle nutzen F-Gase (R410A, R32) mit höherem Treibhauspotential, aber in hermetisch geschlossenen Kreisläufen. Familie Kramer kann hier bei der Auswahl des Modells auf ein zukunftssicheres Kältemittel achten – was wie erwähnt sogar mit 5% Bonus belohnt wird. Insgesamt sind die Umweltauswirkungen einer WP über die Lebensdauer sehr gering, insbesondere wenn das Kältemittel klimafreundlich ist und recycelt wird.
Regulierung: Gesetzliche Vorgaben und Zukunftssicherheit
Der Rechtsrahmen für Heizungen ändert sich in Deutschland zugunsten erneuerbarer Energien:
65%-EE-Gesetz (GEG 2024): Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. In Neubauten gilt das sofort, in Bestandsgebäuden tritt es gestaffelt mit der kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Spätestens 2028, wenn Bielefeld seine Wärmeplanung abgeschlossen hat, dürfte diese Pflicht für jeden Heizungstausch gelten. Eine rein fossile Gasheizung einzubauen, wäre dann nicht mehr erlaubt, außer als Notlösung mit Auflagen. Familie Kramer erfüllt mit der Wärmepumpe automatisch die 65%-Quote, da die Umweltwärme als erneuerbare Energie zählt. Sie sind somit zukunftssicher konform mit dem Gebäudeenergiegesetz. Würden sie stattdessen jetzt eine Gasheizung einbauen (theoretisch noch möglich 2025, falls Bielefeld’s Wärmeplan noch nicht greift), müssten sie mindestens eine Hybridlösung mit erneuerbaren anteilen. Das wäre komplizierter (z.B. Gas-Brennwert + große Solarthermie, oder Gas-Hybrid mit Wärmepumpe, um auf 65% zu kommen). Außerdem verlangt das GEG für neu eingebaute Gasheizungen, dass sie H2-ready sind und ab 2029 zunehmend mit grünen Gasen betrieben werden. Das ist technisch und wirtschaftlich unsicher. Die Wärmepumpe umgeht all diese Unwägbarkeiten.
Betriebsverbot für Fossile bis 2045: Im GEG steht ebenfalls, dass ab 1.1.2045 nur noch Heizungen mit 100 % erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Fossile Kessel werden dann verboten (Ausnahmen ausgenommen). Auch gibt es schon lange die Regel, dass alte Standard-Gaskessel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden müssen. Die Gastherme der Kramers (20+ Jahre alt) müsste also so oder so in ca. 10 Jahren raus, wenn sie ein Standardkessel wäre (Kondensationskessel haben noch Ausnahmen, aber perspektivisch lohnt keine weitere Investition in Gas). Mit dem Umstieg auf die Wärmepumpe antizipieren sie diese Zukunft und vermeiden es, in wenigen Jahren erneut gezwungen zu sein, umzurüsten. Sie erfüllen heute schon die Anforderungen von morgen.
Regionale Vorgaben: Bielefeld arbeitet wie alle Kommunen in NRW an einer kommunalen Wärmeplanung. Es könnte sein, dass bestimmte Stadtteile als Fernwärme-Gebiete ausgewiesen werden. Wenn Familie Kramer z.B. in einer Straße wohnt, wo ab 2030 ein Anschlusszwang an ein neues Wärmenetz gilt, müssten sie das berücksichtigen. Derzeit ist dazu nichts Konkretes bekannt, und die Entscheidung für eine individuelle WP ist auf absehbare Zeit eine sichere Lösung. Sollte in 15 Jahren doch Fernwärme attraktiver werden, kann man immer noch umsteigen. Aber Stand 2025 gibt es keinen lokalen Zwang entgegen der WP-Entscheidung – im Gegenteil, Bielefeld fördert die Beteiligung der Bürger an der Wärmewende.
Förderpolitik und öffentliche Meinung: Die Regierung unterstützt Wärmepumpen massiv (wie die Förderungen zeigen) und es ist sehr unwahrscheinlich, dass man mittelfristig „bestraft“ wird, eine Wärmepumpe zu haben. Eher im Gegenteil: Möglicherweise profitieren WP-Besitzer künftig von strompreislichen Vorteilen, Lastmanagement-Prämien etc. Gasheizungs-Besitzer hingegen müssen mit weiter steigenden CO₂-Kosten rechnen. Auch die allgemeine Stimmung – sowohl politisch als auch am Immobilienmarkt – geht dahin, dass Häuser mit erneuerbarer Heizung im Wert steigen oder gefragter sind, während fossile Heizungen ein Abwertungsrisiko darstellen (Stichwort “fossile Stranded Assets”). Familie Kramer macht ihr Haus also auch in dieser Hinsicht fit für die Zukunft.
Zusammengefasst: Wärmepumpe schlägt Gasheizung
Ökologisch punktet die Wärmepumpe mit deutlich geringerem CO₂-Ausstoß und keiner lokalen Verbrennung. Wirtschaftlich ist sie dank hoher Effizienz, Fördergeldern und stabilerer Brennstoffkosten im Vorteil – die anfänglichen Mehrkosten werden ausgeglichen und langfristig spart man Geld. Regulatorisch erfüllt sie bereits alle aktuellen und kommenden Vorgaben, während eine Gasheizung zum Risiko wird, irgendwann nachrüsten oder ausgetauscht werden zu müssen. Selbst unter konservativen Annahmen (hohe Strompreise) steht die WP mindestens gleichauf mit Gas; realistischerweise wird sie aber die günstigere und einzig nachhaltige Option sein.
Fazit: Realistischer Projektablauf und Tipps für Eigentümer
Der Fall von Familie Kramer zeigt exemplarisch, wie ein Heizungstausch 2025 auf Wärmepumpe in einem bereits teilsanierten Haus abläuft. Wichtig ist ein strukturierter Plan:
Vorbereitung & Beratung: Dank Sanierungsfahrplan wussten die Kramers, dass eine Wärmepumpe machbar und vorgesehen ist. Eine Erstberatung durch einen Fachbetrieb oder Energieberater bestätigte die Eignung (gute Dämmung, moderater Heizbedarf, ausreichend großer Heizungsraum etc.). Hilfreich ist es, bereits Unterlagen der alten Heizung, Pläne und Verbrauchsdaten bereitzulegen.
Angebote einholen: Sie kontaktierten mehrere Heizungsinstallateure mit Wärmepumpen-Erfahrung in Bielefeld. Diese führten vor Ort Besichtigungen durch, um Aufstellort (Außeneinheit), Platz für Speicher und elektrische Anschlüsse zu prüfen. Angebote wurden erstellt für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ~6 kW mit 300 L Speicher. Einer der Betriebe machte auch ein Angebot für Sole-Wasser mit Erdsonde – teurer, aber der Vollständigkeit halber. Die Wahl fiel auf das wirtschaftlichere Luft-WP-Angebot.
Förderantrag stellen: Vom ausgewählten Fachbetrieb ließen sich Familie Kramer die BzA (Bestätigung zum Antrag) ausstellen, inklusive der BzA-ID. Im KfW-Onlineportal registrierten sie einen Antrag im Programm “Heizen mit erneuerbaren Energien”. Dort gaben sie die Daten ein, inkl. BzA-ID, Anlagendetails, und machten Angaben zur alten Heizung (Baujahr 2003, Gas, funktionsfähig => qualifiziert für Klimabonus). Sie luden den iSFP-Nachweis hoch und, da sie den Klimabonus beantragen, auch eine Selbsterklärung, dass die alte Heizung funktioniert und z.B. ein Foto/Inspektionsbericht der Therme. Nach Prüfung erhielten sie sofort eine vorläufige Zusage online über 55 % Zuschuss.
Beauftragung & Umsetzung: Mit dieser Zusage schlossen sie den Vertrag mit dem Heizungsbauer endgültig. Eine Klausel stellte sicher, dass bei Förderstorno zurückgetreten werden könnte (was aber nicht vorkam). Im Frühjahr 2025 wurde die Anlage installiert: Außengerät im Garten aufgestellt, Inneneinheit mit Speicher im Keller platziert, Rohrleitungen und Elektro angeschlossen. Die Arbeiten dauerten etwa 5 Arbeitstage. Die alte Gastherme wurde außer Betrieb genommen; der Gasanschluss blieb vorerst bestehen (für den Gasherd in der Küche, falls vorhanden, oder er wurde stillgelegt). Der Schornsteinfeger wurde informiert, dass eine „Änderung der Feuerstätte“ erfolgt – der Schornstein kann nun evtl. außer Gebrauch genommen werden. Nach Inbetriebnahme funktionierte die Heizung sofort, und der Installateur optimierte die Einstellungen in den ersten Wochen noch nach (Feinjustage der Heizkurve).
Nachweis & Auszahlung: Der Heizungsbauer übergab die Durchführungsbestätigung (BnD) und die detaillierte Rechnung. Familie Kramer reichte beides im KfW-Portal ein, zusammen mit Meldebestätigung und Grundbuchauszug (Nachweis Eigentümer für den Klimabonus). Einige Wochen später – ab Herbst 2024/Anfang 2025 begannen die ersten Auszahlungen – erhielten sie den Zuschuss auf ihr Konto. Der Investitionsanteil der Familie (ca. 45 %) konnte teils durch Ersparnisse, teils durch einen günstigen KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Somit war die Finanzierung gesichert.
Betrieb & Monitoring: Im ersten Betriebsjahr verfolgten sie gespannt den Stromverbrauch. Durch die Sanierung ist dieser gering. Die Wärmepumpe läuft überwiegend im leisen Teillastbetrieb. Bei -5 °C Außentemperatur schafft sie es immer noch allein; nur an einem eisigen Januartag bei -15 °C sprang kurz der Heizstab an, was aber dank guter Isolierung kaum nötig war. Die Wohnqualität stieg, da die Wärme nun konstant verfügbar ist und die alten Temperaturschwankungen der Gastherme wegfallen. Auch im Sommer wird das Warmwasser zuverlässig bereitet – und auf Wunsch könnte die Wärmepumpe sogar über eine Kühlfunktion etwas Kühlung über die Heizflächen bringen (bei einigen Geräten optional möglich).
Für andere Eigentümer in ähnlicher Lage zeigt dieses Beispiel: Es ist machbar und sinnvoll, eine alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, wenn das Haus bereits einen Wärmeschutz hat oder zumindest nicht völlig ungedämmt ist. Oft reichen moderate Verbesserungen, um die Voraussetzungen zu schaffen – die Aussage “Wärmepumpe geht nur im Neubau” stimmt nicht. Gerade Häuser aus den 1970ern oder später können gut auf WP umgestellt werden. Wichtig ist, die Heizlast zu kennen, die Heizkurve anzupassen und eventuell einzelne Heizkörper zu optimieren, damit die Vorlauftemperatur niedrig bleibt. In Familie Kramers Fall war durch die Dämmung bereits alles gerichtet.
Abschließend profitiert Familie Kramer nun von einem zukunftssicheren, umweltfreundlichen Heizsystem. Sie haben den Schritt zur Wärmepumpe konsequent im Rahmen ihres Sanierungsfahrplans umgesetzt und alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft. Damit sind sie für kommende Winter gut gerüstet und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz – praktisch unterstützt durch staatliche Förderung und fachkundige Planung. Dieses Projektbeispiel verdeutlicht, dass die Wärmepumpe 2025 eine der besten Optionen für Hausbesitzer ist, die bereits in die Gebäudehülle investiert haben und nun auch die Heiztechnik auf den neuesten Stand bringen wollen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um von den hohen Zuschüssen und den technischen Fortschritten der Wärmepumpen zu profitieren.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Informationen zur BEG-Förderung – www.bmwk.de
KfW Förderbank: Förderprogramme für Heizungstausch und Effizienzhaus – www.kfw.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Energieberatung, iSFP, Zuschüsse – www.bafa.de
Verbraucherzentrale Bundesverband: Infos zu Wärmepumpen und Heizungsumstieg – www.verbraucherzentrale.de
Fraunhofer ISE: Jahresarbeitszahlen von Wärmepumpen – www.ise.fraunhofer.de
Deutsche Energie-Agentur (dena): Energieeffizienz-Expertenliste – www.energie-effizienz-experten.de
energie-fachberater.de: Technische Infos, Zuschüsse, Beispielrechnungen – www.energie-fachberater.de
heizungsfinder.de: Kosten und Technikvergleich Wärmepumpen – www.heizungsfinder.de
progress.nrw: Förderprogramm Klimaschutztechnik NRW – www.progres.nrw.de
NRW.BANK: Förderkredite für Sanierung und Heizungstausch – www.nrwbank.de
Stadtwerke Bielefeld: Energieberatung, Förderangebote, PV-Integration – www.stadtwerke-bielefeld.de
GEG – Gebäudeenergiegesetz 2024 – www.gesetze-im-internet.de/geg
Verivox: Heizkostenvergleich Gas vs. Wärmepumpe – www.verivox.de
co2online: HeizCheck und CO2-Rechner – www.co2online.de
Bundesnetzagentur: Informationen zur kommunalen Wärmeplanung – www.bundesnetzagentur.de
Stiftung Warentest: Wärmepumpen im Vergleich – www.test.de