Fördergeld fürs Wohnzimmerfenster – Hansi Bergers Weg durch das BAFA‑Verfahren


Ein erster Impuls
An einem kühlen Frühjahrsmorgen steht Hansi Berger im Wohnzimmer und spürt wieder den feinen Luftzug, der sich jedes Jahr deutlicher bemerkbar macht. Sein Panoramafenster – stolze 1,80 × 2,50 Meter – stammt noch von 1984. Das Glas beschlägt im Winter, und die Heizkosten schnellen in die Höhe. Als ihm der Fensterbauer Konrad Helweg bei der Besichtigung ein Angebot vorlegt, findet Hansi darin nicht nur Zahlen, sondern auch einen Flyer: Fenster mit einem Uw‑Wert von höchstens 0,95 W/(m²·K) werden über das Programm BEG EM mit 15 % Zuschuss gefördert. Hansi hat von dieser Möglichkeit noch nie gehört und wittert eine Chance, seine Investition abzufedern.
Warum ein Vertrag nötig ist – und kein bloßes Angebot
Helweg erklärt sachlich, dass die BAFA‑Richtlinie einen entscheidenden Punkt vorschreibt: Vor der Antragstellung muss bereits ein Liefer‑ oder Leistungsvertrag existieren, allerdings mit einer aufschiebenden Bedingung. Die Klausel lautet, vereinfacht: „Der Vertrag wird erst wirksam, sobald der Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt.“ Das verhindert, dass Hansi finanzielle Verpflichtungen eingeht, falls der Antrag scheitert. Diese Voraussetzung steht ausdrücklich im allgemeinen BEG‑Merkblatt des BAFA . Also unterschreibt Hansi den Vertrag; das Datum der geplanten Umsetzung liegt innerhalb des späteren 36‑Monats‑Bewilligungszeitraums.
Die Rolle des Energieeffizienz‑Experten
Weil Fenster zur Gebäudehülle gehören, sieht die Richtlinie zwingend einen Energieeffizienz‑Experten (EEE). Der Berater kostet ihn 205 Euro, doch die Hälfte dieser Summe wird später wieder erstattet. Zunächst geht es jedoch um die Technische Projektbeschreibung (TPB).
Die Technische Projektbeschreibung (TPB)
Im BAFA‑Portal erfasst der EEE die geplante Maßnahme: Fenstergröße, Uw‑Wert, Montagesystem, Baujahr des Hauses. Sobald alle Felder gefüllt sind, erzeugt das System eine TPB‑ID. Diese Kennziffer ist aus Datenschutzgründen maximal zwei Monate gültig. Verpasst Hansi diese Frist, müsste der Berater eine neue TPB anlegen. Deshalb verabreden sie, den Online‑Antrag binnen einer Woche zu stellen.
Hansi klickt sich durch den BAFA‑Antrag
Nach Feierabend meldet sich Hansi im Zuschussportal an, gibt die TPB‑ID und alle Vertragsdaten ein und schickt den Antrag ab. Damit beginnt Stufe 1 des zweistufigen BEG‑Verfahrens . Drei Wochen Funkstille folgen – dann meldet sich das Portal: Der Zuwendungsbescheid ist abrufbar. Jetzt sind die Fördermittel für 36 Monate reserviert, und der zuvor schwebende Vertrag wird automatisch bindend.
Montage nach dem Drei‑Ebenen‑Prinzip
Helweg bestellt das neue Fenster-Element und rückt kurz darauf bei Hansi Berger an. Für Laien sieht die Arbeit unspektakulär aus, doch entscheidend ist die fachgerechte Fensterrahmen-Abdichtung: Innen luftdicht, mittig gedämmt, außen schlagregendicht.
Qualitätskontrolle durch den Experten
Nach der Montage prüft der EEE das Ergebnis. Erst kontrolliert er Dokumente – die Schlussrechnung muss den Uw‑Wert und die Adresse ausweisen. Dann folgt die bauliche Begutachtung: Sitzen die Dichtbänder korrekt? Wurde die Fuge zwischen Rahmen und Mauerwerk gedämmt? Schließlich checkt er, ob ein Lüftungskonzept nach DIN 1946‑6 nötig ist – das ist der Fall, sobald mehr als ein Drittel der Fensterfläche eines Raums erneuert wird .
Der Technische Projektnachweis (TPN)
Sind alle Punkte erfüllt, füllt der EEE online den Technischen Projektnachweis (TPN) aus. Auch hierfür entsteht eine TPN‑ID, ebenfalls nur zwei Monate gültig. Die ID gibt er an Hansi weiter, denn ohne sie lässt sich der letzte Schritt nicht abschließen.
Der Verwendungsnachweis
Im BAFA‑Portal startet Hansi nun Stufe 2: den Verwendungsnachweis. Hier lädt er die TPN‑ID, die Schlussrechnung des Fensterbauers, die Rechnung des Energieberaters und seine Zahlungsbelege hoch. Der Nachweis muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des 36‑Monats‑Bewilligungszeitraums eingereicht sein. Danach klickt er auf „Einreichen“ – das Portal bestätigt den Eingang.
Bescheid und Auszahlung
Nach einer weiteren Prüfung stellt das BAFA den Festsetzungsbescheid aus und überweist den Zuschuss auf Hansis Konto. Das Ergebnis im Detail:
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4.200 Euro Fensterkosten × 15 % = 630 Euro Zuschuss
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250 Euro Beraterhonorar × 50 % = 125 Euro Zuschuss
In Summe erhält Hansi 755 Euro. Seine effektive Belastung für Fenster, Einbau und Beratung sinkt damit von 4.450 Euro auf 3.695 Euro.
Was passiert, wenn Fristen versäumt werden?
Verpasst Hansi die TPB‑Frist von zwei Monaten, muss die gesamte technische Beschreibung neu angelegt werden. Würde er mit der Montage beginnen, bevor der Antrag bei der BAFA vorliegt, gilt das als vorzeitiger Maßnahmenbeginn – der Zuschuss wäre weg. Und reicht er den Verwendungsnachweis später als sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ein, verfällt der Anspruch ebenfalls. Diese klaren Fristen sorgen dafür, dass nur sauber dokumentierte Maßnahmen gefördert werden .
Fazit
Für Laien klingt das Verfahren komplex, doch in der Praxis gliedert es sich in wenige, logisch aufeinanderfolgende Schritte: Vertrag mit Sicherungsklausel unterschreiben, Energieberater einschalten, TPB‑ID holen (EEE), Antrag stellen, Bewilligung abwarten, fachgerecht einbauen lassen, TPN‑ID erzeugen (EEE), Verwendungsnachweis hochladen. Wer diese Reihenfolge beachtet, profitiert von einem attraktiven Zuschuss, minimiert sein finanzielles Risiko und erhält ein technisch einwandfreies Fenster, das Zugluft, Feuchte und Heizkostenverluste dauerhaft stoppt.