

Warum Förderungen für Sanierungsmaßnahmen so wichtig sind
Sanierungsmaßnahmen sind ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung von Heiz- und Stromkosten. Die Investitionen in moderne Technik, erneuerbare Energien und optimierte Gebäudedämmung sind jedoch oft mit hohen Anfangskosten verbunden. Staatliche Förderprogramme wie die der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) helfen, diese finanziellen Hürden zu reduzieren. Damit schaffen sie Anreize, damit sich mehr Gebäudeeigentümer und Bauherren für eine energetische Sanierung entscheiden.
Technische und finanzielle Vorteile auf einen Blick
- Reduzierung der Energiekosten: Durch den Einsatz energieeffizienter Technologien sinken die monatlichen Strom- und Heizkosten spürbar.
- Wertsteigerung der Immobilie: Ein modernisiertes und energieeffizientes Gebäude ist für Mieter und Käufer attraktiver und erzielt oft höhere Verkaufspreise.
- Beitrag zum Klimaschutz: Effiziente Gebäude senken den CO₂-Ausstoß nachhaltig und unterstützen die Klimaziele.
- Risiko- und Kostensenkung: Alte Heizsysteme haben oft hohe Ausfallquoten und Wartungskosten. Mit einer modernen Anlage wird das Ausfallrisiko reduziert, Wartungskosten können sinken.
Staatliche Unterstützung als „Starthilfe“
Um Gebäudeeigentümer bei dieser Investition zu unterstützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Programme ins Leben gerufen. So übernimmt der Staat entweder einen Teil der Kosten (Zuschüsse) oder bietet zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten. Einige Programme kombinieren beides.
- Zuschüsse: Ein Teil des Investitionsvolumens wird als nicht rückzahlbarer Betrag (oft prozentual zu den Sanierungskosten) bereitgestellt.
- Zinsgünstige Kredite: Besonders bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen entlasten Kredite mit niedrigen Zinssätzen das Budget.
- Steuerliche Vergünstigungen: Wer eine energetische Sanierung durchführt, kann in einigen Fällen zusätzliche Steuervorteile geltend machen.
Damit man diese Förderungen optimal ausschöpfen kann, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Energieberater einzuschalten. Energieberater kennen die vielfältigen Programme, Anforderungen und Antragswege und können gezielt passende Optionen vorschlagen.
Quellen
- KfW – Informationen zu Förderprodukten für Wohngebäude und Nichtwohngebäude:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ - BAFA – Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien:
www.bafa.de/DE/Energie/ - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Überblick über nationale Klimaschutzprojekte und Förderpolitik:
www.bmwk.de - Energie-Effizienz-Experten (dena-Datenbank) – Verzeichnis qualifizierter Energieberater:
www.energie-effizienz-experten.de - Verbraucherzentrale – Rheinland-Pfalz – eine sehr gute Zusammenfassung der BEG-Förderlandschaft https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2024-08/240816-en-fordermittel-altbau-vzrp.pdf
- Energie-Fachberater.de – Ratgeber für Hausbesitzer und Profis – https://www.energie-fachberater.de/

Überblick über die wichtigsten Förderprogramme (KfW, BAFA & Co.)
Wer eine Immobilie – ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude – energetisch sanieren oder effizient neu bauen möchte, kann auf verschiedene staatliche Förderprogramme zurückgreifen. Diese Programme unterstützen sowohl einzelne Maßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungsmodernisierung) als auch ganzheitliche Sanierungen hin zu einem Effizienzhaus. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fördermittelgeber und ihre Schwerpunkte.
1. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
a) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude
- Effizienzhaus-Standards: Die KfW fördert Sanierungen oder Neubauten, die bestimmte Energieeffizienzklassen erfüllen (z. B. KfW-Effizienzhaus 55, 40 etc.).
- Kombination aus Zuschuss und Kredit: Je nach Programm können Sie zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit (ggf. mit Tilgungszuschuss) wählen.
- Einzelmaßnahmen: Neben der Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es auch Förderungen für ausgewählte Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Lüftung usw.).
b) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude
- Spezielle Programme für gewerbliche und öffentliche Gebäude (z. B. Effizienzgebäude 55, 40)
- Zinsgünstige Darlehen für umfassende Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten
- Zuschussvarianten für bestimmte Projekte, etwa in Kommunen oder bei gemeinnützigen Einrichtungen
- Tabelle mit den wichtigsten Förderprogrammen für NWG. (zum Download als pdf)
2. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
a) BEG-Einzelmaßnahmen
- Heizungsoptimierung: Austausch veralteter Heizungen und Umstellung auf erneuerbare Energien (z. B. Wärmepumpe, Holzpelletheizung, Solarthermie). ** Diese Förderoption wird mittlerweile durch die KFW abgedeckt! **
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Ein vom Energieberater erstelltes Gesamtkonzept für die schrittweise Sanierung von Wohngebäuden kann zusätzliche Förderboni auslösen.
- Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme: Wichtig ist, dass der Antrag beim BAFA eingereicht wird, bevor die Arbeiten beauftragt werden.
b) Erneuerbare Energien im Wärmesektor
- Spezielle Zuschüsse für die Installation von Solarthermie, Biomasse-Heizungen und effizienten Wärmepumpen
- Ergänzende Förderbausteine für den Umstieg von Öl- oder Gasheizungen auf klimafreundlichere Systeme
3. Regionale und kommunale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Angeboten von KfW und BAFA existieren zahlreiche regionale und kommunale Förderprogramme, die insbesondere für Wohngebäude, aber auch für Gewerbeobjekte zusätzliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite anbieten. Beispiele hierfür sind Landesbanken und Energieagenturen einzelner Bundesländer.
4. Steuerliche Vergünstigungen
Seit einigen Jahren können Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist vor allem bei selbstgenutzten Wohngebäuden interessant, sofern man keine anderen Förderungen (z. B. von der KfW oder BAFA) in Anspruch nimmt oder nur bestimmte Maßnahmen damit kombiniert.
5. Welche Förderung ist die richtige?
Ob KfW-Programm oder BAFA-Zuschuss, Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung: Die Wahl der richtigen Förderung hängt von diversen Faktoren ab:
- Art des Gebäudes: Wohn- oder Nichtwohngebäude, Altbau, Denkmalschutz, Neubau etc.
- Umfang der Sanierung: Einzelmaßnahme (z. B. Fenster) oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
- Finanzielle Situation: Ob ein zinsgünstiges Darlehen oder ein einmaliger Zuschuss besser passt, entscheidet oft das eigene Budget.
- Planungssicherheit: Ist der Beginn der Maßnahme zeitlich flexibel oder an feste Fristen gebunden?
Ein Energieberater kann dabei helfen, die passende Kombination aus Programmen und Fördermitteln zu wählen und die Anträge korrekt zu stellen.
Quellen
- KfW – Aktuelle Informationen zu Förderprodukten:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ - BAFA – Förderdatenbank und Hinweise zur Antragstellung:
www.bafa.de/DE/Energie/ - Energie-Effizienz-Experten (dena-Datenbank) – Verzeichnis qualifizierter Energieberater:
www.energie-effizienz-experten.de - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Überblick über die Teilprogramme (WG, NWG, EM):
www.bmwk.de - Regionalförderung – Informationen der jeweiligen Landesbanken und Kommunen

Förderübersicht – Wohngebäude
Dieser Rechner ermittelt die passenden Fördermittel für Ihr Sanierungsvorhaben basierend auf den aktuellen Förderbedingungen von BAFA, KfW und Finanzamt (Stand: 26.02.2025).
Hinweis: Für die meisten Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters empfehlenswert oder erforderlich.
Verfügbare Fördermittel
Hinweis
Die Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Beratung. Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen weitere Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zur Verfügung.
Stand: 26.02.2025 | Datengrundlage: BMWK, BMWSB, BMF, BAFA, KfW
Technische Anforderungen für Ihre Maßnahme
Weiterführende Informationen und offizielle Quellen
Hier finden Sie die aktuellen offiziellen Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen:
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Heizungsförderung (Wärmeerzeugung)
- Energieberatung für Wohngebäude
- Formulare und Merkblätter
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Förderprodukte für Bestandsimmobilien
- Kredit 261 - Energieeffizient Sanieren
- Förderprodukte für den Neubau
- Altersgerecht Umbauen
Steuerliche Förderung (BMF)
Zur BMF-WebsiteQuellen, Informationsportale und Beratung
- Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes - Qualifizierte Experten für die Sanierungsbegleitung
- Energie Fachberater - Ratgeber für Hausbesitzer und Profis
- co2online - Fördermittelcheck und weitere Informationen
- Verbraucherzentrale Energieberatung - Unabhängige Beratung zu Förderung und Sanierung
- Zukunft Haus - Informationsportal zu Fördermöglichkeiten
Wichtiger Hinweis
Förderbedingungen können sich ändern. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung stets über die aktuellen Konditionen auf den offiziellen Webseiten der Fördergeber. Eine qualifizierte Energieberatung wird dringend empfohlen, um die optimale Förderung für Ihr Vorhaben zu ermitteln.
Die auf dieser Seite bereitgestellten Förderinformationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und wurden nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen – eine Haftung für etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Förderübersicht – Nichtwohngebäude
Dieser Rechner ermittelt beispielhaft die maximal förderfähigen Beträge – entweder als kreditbasierte Förderung (mit Tilgungszuschuss, falls verfügbar) oder als sofort auszuzahlender Zuschuss – basierend auf aktuellen Förderbedingungen der KfW (Stand: 04.02.2025).
Hinweis: Bei allen Förderprogrammen muss ein Gebäudeenergieberater beauftragt werden, um die Fördermaßnahmen fachgerecht zu begleiten.
Aktuelle Programme:
- Kredit Nr. 299 (Klimafreundlicher Neubau): Neubau bzw. Erstkauf eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes; Förderwert ca. 2.000 €/m², maximal 10 Mio. €, Zinssatz ca. 2,60 % p.a. – Kein Tilgungszuschuss.
- Kredit Nr. 596 (Neubau Niedrigpreissegment): Für Projekte mit geringeren Investitionsvolumen; ca. 1.000 €/m², maximal 5 Mio. €, Zinssatz ca. 1,63 % p.a.
- Kredit Nr. 263 (Sanierung – Kredit): Finanzierung der energetischen Sanierung mit Tilgungszuschuss (abhängig vom erreichten Effizienzstandard: ca. 20 % für Effizienzgebäude 40, 15 % für Effizienzgebäude 55, 10 % für Effizienzgebäude 70). Optional: WPB-Bonus (zusätzlicher Bonus von 10 % des Basiszuschusses, max. Gesamtzuschuss 35 %) – Zinssatz ca. 2,20 % p.a.
- Zuschuss Nr. 522 (Heizungsförderung): Direkter Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
- Kredit Nr. 523 (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit): Ergänzende Finanzierung für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen (max. 5 Mio. €, Zinssatz ca. 1,83 % p.a.). Voraussetzung: Zuschusszusage innerhalb der letzten 12 Monate.
Wichtiger Hinweis
Förderbedingungen können sich ändern. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung stets über die aktuellen Konditionen auf den offiziellen Webseiten der Fördergeber. Eine qualifizierte Energieberatung wird dringend empfohlen, um die optimale Förderung für Ihr Vorhaben zu ermitteln.
Die auf dieser Seite bereitgestellten Förderinformationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und wurden nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen – eine Haftung für etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten ist ausdrücklich ausgeschlossen."l