Modernisierung der Heizungsanlage / Förderung durch die KFW
Die Heizungsförderung in Deutschland unterstützt den Umstieg auf energieeffiziente und erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen. Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Zusätzlich sind Boni möglich, z. B. 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch alter Heizungen oder 5 % Effizienzbonus für besonders klimafreundliche Wärmepumpen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten zudem einen 30 % Einkommensbonus, sodass insgesamt bis zu 70 % Förderung möglich sind. Die Beantragung erfolgt über die KfW, wobei die Förderung vor Beginn der Maßnahme gesichert werden muss.
Nochmal herunter gebrochen auf die verschiedenen Boni:
1. Effizienzbonus:
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Wann erhält man ihn? Beim Einbau besonders effizienter Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen.
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Förderhöhe: Zusätzliche 5 % der förderfähigen Kosten.
2. Emissionsminderungszuschlag:
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Wann erhält man ihn? Beim Einbau von emissionsarmen Biomasseheizungen.
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Förderhöhe: Pauschal 2.500 €.
3. Klimageschwindigkeitsbonus:
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Wann erhält man ihn? Für den schnellen Austausch alter Heizungen (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie über 20 Jahre alte Gas- und Biomasseheizungen) bis zum 31. Dezember 2028.
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Förderhöhe: Zusätzliche 20 % der förderfähigen Kosten.
4. Einkommensbonus:
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Wann erhält man ihn? Wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt und man die Immobilie selbst bewohnt.
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Förderhöhe: Zusätzliche 30 % der förderfähigen Kosten.
Wichtige Hinweise:
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Die Boni können kombiniert werden, jedoch beträgt der maximale Fördersatz insgesamt 70 % der förderfähigen Kosten.
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Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die KfW.