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Aktuelles

März 2025

1. Anpassungen der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ab Februar 2025
Seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen. Anlagen bis 10 kWp erhalten bei Teileinspeisung 7,94 Cent/kWh und bei Volleinspeisung 12,60 Cent/kWh. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Vergütung bei 6,88 Cent (Teileinspeisung) bzw. 10,56 Cent/kWh (Volleinspeisung). Anlagen von 40 bis 100 kWp bekommen 5,62 Cent/kWh bei Teileinspeisung und ebenfalls 10,56 Cent/kWh bei Volleinspeisung. Diese Sätze, die für in Betrieb genommene Anlagen bis zum 31. Juli 2025 gelten, sind für 20 Jahre garantiert. Ab dem 1. August 2025 ist mit einer weiteren Senkung zu rechnen.
Quelle: https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_100597284/einspeiseverguetung-2025-neue-eeg-regeln-fuer-solaranlagen-treten-in-kraft.html

2. Einführung des Solarspitzengesetzes zur Netzstabilisierung
Der Bundestag verabschiedete am 31. Januar 2025 das Solarspitzengesetz, das ab dem 25. Februar 2025 in Kraft tritt. Für neue PV-Anlagen ab 2 kW entfällt die EEG-Vergütung, wenn negative Börsenstrompreise auftreten. Diese Maßnahme soll Netzüberlastungen vermeiden und den Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechniken fördern. Anlagen bis 100 kW können entgangene Vergütungen nachholen, wenn sie mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, während größere Anlagen der Direktvermarktungspflicht unterliegen.
Quelle: https://www.pv-magazine.de/2025/02/24/solarspitzen-gesetz-im-bundesgesetzblatt-veroeffentlicht-neuregelung-gelten-ab-25-februar/

3. Erweiterung der Solarpflicht in mehreren Bundesländern ab 2025
Ab 2025 müssen in Bundesländern wie NRW, Bayern, Niedersachsen und Bremen neue Wohngebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Diese gesetzliche Solarpflicht soll den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen, fossile Brennstoffe reduzieren und langfristig Energiekosten senken. Durch die verpflichtende Installation wird erwartet, dass der Markt für PV-Anlagen belebt und der Umweltschutz gestärkt wird.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/foerderung-photovoltaik/

4. Steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen auch im Jahr 2025
Käufer von Photovoltaikanlagen profitieren seit Januar 2023 von erheblichen steuerlichen Vorteilen, die auch 2025 gelten. Beim Erwerb, der Lieferung und Installation fallen keine Mehrwertsteuerkosten an, was die Investition in PV-Anlagen und Stromspeicher deutlich attraktiver macht. Dadurch sinken die Anschaffungskosten, die Wirtschaftlichkeit steigt und die Energiewende wird durch diesen finanziellen Anreiz unterstützt.
Quelle: https://www.bringer-germany.de/blogs/ratgeber/photovoltaik-foerderung-pv-anlage-2025

Februar 2025

1. Verpflichtender hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung ab 2025

Ab dem Jahr 2025 sind Eigentümer von Gebäuden verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlagen durchführen zu lassen.
Zusätzlich müssen regelmäßige Heizungsprüfungen erfolgen, um die Effizienz der Anlagen sicherzustellen und Energieverluste zu minimieren.
👉 Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/grosser-ueberblick-chaos-um-heizgesetz-droht-was-2025-auf-haushalte-zukommt_dacc5de3-7489-489f-9b1f-6c8b6922ea01.html

2. Geplante Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten (vorerst ausgesetzt)

Ursprünglich war vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2025 der Effizienzhaus-40-Standard für Neubauten verpflichtend wird.
Dies hätte bedeutet, dass Neubauten nur noch 40 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes benötigen dürfen.
Diese Verschärfung wurde jedoch vorerst ausgesetzt, sodass weiterhin der Effizienzhaus-55-Standard gilt.
👉 Quelle: https://energieshop.totalenergies.de/aktuelles/detail/gebaeudeenergiegesetz-geg-2025

3. Anstieg des CO₂-Preises ab 2025

Zum 1. Januar 2025 steigt der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe von bisher 45 auf 55 Euro pro Tonne CO₂.
Dies führt zu einer Erhöhung der Heizkosten um etwa 3 Cent pro Liter Heizöl und ca. 0,2 Cent pro kWh Erdgas.
Ab 2027 soll der CO₂-Preis für Gebäude und Verkehr über ein EU-weites Handelssystem festgelegt werden.
👉 Quelle: https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/was-aendert-sich-2025/

4. Förderung für den Heizungstausch bleibt bestehen

Seit dem 27. August 2024 können Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen und Kommunen in Deutschland Förderungen für den Heizungstausch beantragen.
Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten.
Zusätzlich können Boni von bis zu 70 Prozent erreicht werden, z. B. durch den Geschwindigkeitsbonus für einen schnellen Heizungstausch oder einkommensabhängige Zuschläge.
👉 Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

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