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Steuerbonus für Sanierer

Bis zu 40.000 € vom Finanzamt: So machst du Sanierungskosten steuerlich geltend!

Was ist der Steuerbonus für Sanierungen?

Sanieren kostet Geld – logisch. Aber viele Hausbesitzer:innen wissen nicht: Wer sein Haus energetisch saniert, kann sich einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen. Möglich macht das der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG), der von 2020 bis Ende 2029 gilt. Bis zu 40.000 Euro kannst du über drei Jahre verteilt bei der Einkommensteuer absetzen – eine starke Entlastung!

Wer profitiert vom Steuerbonus?

Die Steuerermäßigung richtet sich an Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen. Es ist dabei egal, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung handelt – Hauptsache, du wohnst selbst (also nicht zur Miete) darin. Für vermietete Immobilien gibt es diesen Bonus nicht. Und wird zum Beispiel nur ein Arbeitszimmer neu gedämmt, musst du den Anteil der beruflichen Nutzung aus den förderfähigen Kosten herausrechnen.

Was wird gefördert?

Viele energetische Maßnahmen sind förderfähig – hier ein Überblick:

  • Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke
  • Erneuerung der Fenster und Haustüren
  • Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung)
  • Heizungsoptimierung bei älteren Anlagen (mind. 2 Jahre alt)
  • Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. außenliegender Sonnenschutz mit automatischer Steuerung)
  • Digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
  • Leistungen von Energieberater:innen

Wichtig: Seit 2023 gibt es keine Steuerförderung mehr für gasbetriebene Wärmepumpen und Gasheizungen.

Wie funktioniert die Steuererstattung?

Du kannst 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. So läuft das konkret:

  • Jahr 1 und 2: Jeweils 7 % der Sanierungskosten (max. 14.000 € pro Jahr)
  • Jahr 3: Weitere 6 % (max. 12.000 €)

Zusätzlich: Für Leistungen von Energieberater:innen (z. B. Thermografie, Blower-Door-Test, Bestandsaufnahme) können einmalig 50 % der Kosten im Jahr des Abschlusses geltend gemacht werden – also nicht verteilt.

Beispiel: Wer insgesamt 200.000 € für eine energetische Sanierung ausgibt, kann 40.000 € über drei Jahre steuerlich absetzen.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

1. Das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt

Zum Zeitpunkt der Sanierung muss dein Haus oder deine Wohnung >10 Jahre alt sein – gemessen am Datum der Bauabnahme.

2. Fachbetrieb ist Pflicht

Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden – und zwar passend zum Gewerk. Ein Dach muss durch einen Dachdecker saniert werden, Fenster durch einen Glaser oder Fensterbauer, die Heizung vom Heizungsbauer usw. Wichtig: Selbstgemachte Arbeiten sind leider ausgeschlossen.

3. Du brauchst eine Rechnung und musst per Überweisung zahlen

Barzahlung? Fehlanzeige! Nur, wenn du die Rechnung komplett überwiesen hast, darfst du die Kosten in deiner Steuererklärung absetzen. Die Steuerermäßigung greift erst ab dem Jahr der vollständigen Bezahlung!

4. Es darf keine Doppelförderung geben

Wählst du den Steuerbonus, kannst du keine KfW- oder BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme bekommen. Es ist immer entweder – oder. Einzige Ausnahme: Die Leistung der Energieberaterin oder des Energieberaters darf nicht doppelt angerechnet werden – also entweder als Förderung oder über Steuerbonus.

5. Du brauchst eine offizielle Bescheinigung

Der ausführende Fachbetrieb muss dir bescheinigen, dass die Maßnahme den energetischen Anforderungen laut Verordnung (ESanMV) entspricht. Dafür gibt es amtliche Musterbescheinigungen.

Diese technischen Anforderungen gelten

Damit du den Steuerbonus bekommst, müssen bestimmte sogenannte „U-Werte“ (Wärmedurchgangskoeffizienten) erreicht werden. Die wichtigsten Beispiele:

  • Fassadendämmung: max. U-Wert 0,20 W/(m²·K)
  • Dachdämmung: max. U-Wert 0,14 W/(m²·K)
  • Dachfenster: max. U-Wert 1,0 W/(m²·K)
  • Neue Haustür: max. U-Wert 1,3 W/(m²·K)
  • Kellerdeckendämmung: max. U-Wert 0,25 W/(m²·K)

Diese Anforderungen sind identisch mit denen der KfW- und BAFA-Förderprogramme – je nach Maßnahme muss also ordentlich gedämmt oder effizient gearbeitet werden.

Was du unbedingt wissen solltest

Wenn du keine oder nur eine niedrige Steuerlast hast, bringt dir der Steuerbonus nichts – denn der „Bonus“ reduziert nur die zu zahlende Steuer. Einfach gesagt: Wenn du keine Steuern zahlst, gibt’s auch nichts zurück.

Unser Tipp: Lass dir im Zweifel von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin ausrechnen, ob der Steuerbonus oder die klassische Förderung für dich sinnvoller ist.

Fazit: Lohnt sich der Steuerbonus?

Definitiv! Vor allem für Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen und keine Lust auf lange Förderanträge bei KfW oder BAFA haben. Dank klarer Vorgaben, amtlicher Musterbescheinigung und Steuergutschrift bis 40.000 € ist der Steuerbonus eine attraktive Möglichkeit, dein Haus fit für die Zukunft zu machen – und dabei kräftig Geld zu sparen.

Weitere Informationen

Quelle: energie-fachberater.de

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